Ferienhaus / Gartenhaus

Liebe/-r Experte/-in,
ich beabsichte auf meinem Grundstück ein Ferienhaus im Gartenhaus-Stil (Holzhaus mit Strom und Wasser) zu bauen, dort wo jetzt noch eine Garage steht. Gibt es bestimmte Vorschriften für den Bau einen Ferienhauses. Und wo kann man solche Bauvorschriften nachlesen?
Würde mich über eine Antwort freuen.

Viele Grüsse
Ralf

Hallo Ralf,
grundsätzlich gilt die Landesbauordnung eines jeden Bundeslandes in D-Land. Quäle dich nicht, gehe zu deinem Bauamt und sage denen was du vor hast. Die werden dir sagen ob das überhaupt möglich / erlaubt ist. Letztendlich erteilen die auch die Baugenehmigung. „kleinbaustellen“ sind manchmal auch nur Meldepflichtig nicht Bauantragspflichtig. Noch einmal, gehe zu deinem Bauamt. Der rest läuft dannn von alleine. Gruss Guido

Hallo Ralf,
ein Ferienhaus ist eine Pension und somit ein Gewerbebetrieb. Mit dem Bauamt ist zu klären, ob so etwas im gültigen Bebauungsplan überhaupt zulässig ist. Falls ja, ist ein ganz normaler Bauantrag zu stellen.
Gruß
Dipl.-Ing. Werner Kahlki

Das ist eine baurechtliche Sache, die Dir nur das örtliche Bauamt der Kommune verbindlich beantworten kann. Ein Gartenhaus ist als Gerätehaus oftmals nur anzeigepflichtig, als Wohnraum ist es sicherlich genehmigungspflichtig.

Gruß
Dirk

Sehr geehrter Herr Bruhn,

ich hatte auf Ihre erste Anfrage schon umfassend geantwortet.
Alle Bauvorschriften können Sie in der Landesbauordnung
Ihres Bundeslandes nachlesen.
Zusätzliche Bestimmungen müssen eingehalten werden, wenn es für das Gebiet, in dem sich Ihr Grundstück befindet, einen rechtskräftigen Bebauungsplan gibt.
Dieses und vieles andere mehr können Sie bei Ihrer
Gemeinde- / Stadtverwaltung bzw. bei der zuständigen Baugenehmigungsbehörde in Erfahrung bringen.

Mit freundlichem Gruß

Rudolf Hoffmann

Hallo Ralf
Du mußt auf das für Dich zuständige Bauamt gehen,dort wird Dir gesagt,was Du bauen darfst.(egal ob es Dein Land ist oder nicht!).
Sonst ist der Bau illegal und das kann ganz schön teuer werden.
Mfg.
Steffen

Lieber Ralf,

die Informationen was auf einem Grundstück erlaubt ist oder nicht, stehen im Bebauungsplan. Die Bebauungspläne können auf der Gemeinde eingesehen werden.
Es ist jedoch viel komplizierter als man denkt und manchmal kann ein Fachmann (wenn er gut ist) sogar eine Schwachstelle finden und das vorgeschriebene umgehen in dem er dem ganzen Vorhaben einen anderen Namen gibt.
Beste Grüße
Thomas