Ob das MRG anzuwenden ist, kann aufgrund Ihrer Angaben nicht geklärt werden. Ist nicht von der Wohnsitzform abhängig.
Zu Mietkosten kommen im Allgemeinen noch Betriebskosten (Kanalgebühren, Grundsteuer, regionale Abgaben wie z.B. Ortstaxe oder Tourismusabgabe…) so wie Verbrauchstkosten (Strom, Wasser, Gas/Öl, …)
Zweitwohnsitz ist möglich - manche Gemeinden in Tourismusgebieten schreiben lediglich bei Eigentumserwerb Hauptwohnsitze vor.