Ferienhaus in Österreich mieten; was für Kosten kommen auf uns zu?

Hallo zusammen,
wir möchten in Österreich ein Ferienhaus für 5 Jahre mieten. Hauptmieter wohnt in Deutschland.

Fällt das Anmieten eines Zweitwohnsitzes in das österreichsiche MRG? Welche Gesetze greifen in unserem Fall?

Was für Zusatzkosten können für uns entstehen?
Jahresbruttomiete: 6.000 Euro

Können wir einen Zweitwohnsitz anmelden?

Vielen Dank schon mal im Vorraus
Cava802

Tut mir leid, ich kann hier nicht mit Sicherheit eine Antwort geben. Ich könnte mir vorstellen, dass Sie als Mieter keinerlei Verpflichtungen haben

Hallo,

leider kann ich hier nicht weiterhelfen, da ich mich nur bei Ferienvermietungen für maximal 3 - 4 Wochen pro Jahr auskenne.

Hallo

Zweitwohnsitz oder auch Hauptwohnsitz in A ist für EU-Bürger kein Problem. Kenne einige Beispiele aus unserer Region.

Über Zusatzkosten in diesem Zusammenhang ist mir nichts bekannt.
Die jeweilige Gemeinde informiert gerne.

Hallo,

tut mir Leid, aber da kenne ich mich zuwenig aus. Ich nehme aber an, dass für deutsche Mieter exakt das gleiche Recht gilt wie für österreichische.

Ob das MRG anzuwenden ist, kann aufgrund Ihrer Angaben nicht geklärt werden. Ist nicht von der Wohnsitzform abhängig.
Zu Mietkosten kommen im Allgemeinen noch Betriebskosten (Kanalgebühren, Grundsteuer, regionale Abgaben wie z.B. Ortstaxe oder Tourismusabgabe…) so wie Verbrauchstkosten (Strom, Wasser, Gas/Öl, …)
Zweitwohnsitz ist möglich - manche Gemeinden in Tourismusgebieten schreiben lediglich bei Eigentumserwerb Hauptwohnsitze vor.

Beste Grüße!
FRKV