Ferienhaus Mietminderung

Hallo zusammen,

Wir freuen uns über Ratschläge zu folgender hypothetischer Situation:

Eine Familie mietet ein Ferienhaus in Spanien, der Vermieter ist in Deutschland ansässig, zu 2.700.- € für 14 Tage.
2200,- € wurden angezahlt. 500,- € sollen vor Ort gezahlt werden.

Bei Ankunft stellt die Familie folgende Abweichungen von der Objektbeschreibung fest.

  1. Der dem Objekt zugehörige Tennisplatz ist auf dem Expose in brandneu abgebildet. In der Realität ist der Platz in einem äußerst schlechten und ungepflegtem Zustand (Netz hängt teilweise herunter, Unkraut, abgewetzter Untergrund etc.)

  2. Beschreibung: Keine direkten Nachbarn.

Realität: Es grenzt ein Grundstück an, auf dem auch teilweise gehandwerkelt wird.

  1. Beschreibung: Es gibt ein Appartment auf dem Grundstück, welches räumlich komplett vom Haupthaus getrennt ist.

Realität: Die Appartment-Bewohner laufen am Fenster der Küche vorbei und von einer hüfthohen Mauer im Poolbereich schaut man auf die Terrasse des Appartment. Hinter der Mauer führt eine Treppe hinab.

  1. Beschreibung: Genießen Sie die Ruhe…

Realität: Auf dem gegenüberliegenden Grundstück werden Hühner und Hähne gehalten, die ab 04:30 zu krähen beginnen, was auch bei geschlossenen Fenstern in den Schlafräumen deutlich zu hören ist. Von der 200 m entfernten Strasse ist Verkehrslärm zu hören.

Die Familie ist 24h nach der Ankunft sehr enttäuscht über die Zustände, weil ein ruhiger ungestörter Urlaub andere Voraussetzungen haben könnte. Vor allem weil ein paar wichtige Details anders beschrieben waren, als sie in der Realität vorgefunden wurden.

Was meinen die Experten: Ist eine Minderung der Miete gerechtfertigt? Wenn ja, in welcher Höhe?

Vielen Dank für jede Meinung zu dieser theoretischen Situation.

Grüsse,

Madmorphi

Hi,

es traut sich hier kaum jemand an dieses Thema. Das ist auch verständlich.
Es wird von mir bezweiflt, das ein Mietvertrag im herkömmlichen Sinne nach deutschem Recht zustande gekommen ist.

Es wäre eher ein Vertrag einer Überlassung, mit einen touristischen Zweck.
Es könnte bei Mängel das Reisevertragsrecht eher gelten. Dazu sollte sich aber mal ein RA einlassen. :smile:

Hallo zusammen,

Wir freuen uns über Ratschläge zu folgender hypothetischer
Situation:

Eine Familie mietet ein Ferienhaus in Spanien, der Vermieter
ist in Deutschland ansässig, zu 2.700.- € für 14 Tage.
2200,- € wurden angezahlt. 500,- € sollen vor Ort gezahlt
werden.

Bei Ankunft stellt die Familie folgende Abweichungen von der
Objektbeschreibung fest.

  1. Der dem Objekt zugehörige Tennisplatz ist auf dem Expose in
    brandneu abgebildet. In der Realität ist der Platz in einem
    äußerst schlechten und ungepflegtem Zustand (Netz hängt
    teilweise herunter, Unkraut, abgewetzter Untergrund etc.)

  2. Beschreibung: Keine direkten Nachbarn.

Realität: Es grenzt ein Grundstück an, auf dem auch teilweise
gehandwerkelt wird.

  1. Beschreibung: Es gibt ein Appartment auf dem Grundstück,
    welches räumlich komplett vom Haupthaus getrennt ist.

Realität: Die Appartment-Bewohner laufen am Fenster der Küche
vorbei und von einer hüfthohen Mauer im Poolbereich schaut man
auf die Terrasse des Appartment. Hinter der Mauer führt eine
Treppe hinab.

  1. Beschreibung: Genießen Sie die Ruhe…

Realität: Auf dem gegenüberliegenden Grundstück werden Hühner
und Hähne gehalten, die ab 04:30 zu krähen beginnen, was auch
bei geschlossenen Fenstern in den Schlafräumen deutlich zu
hören ist. Von der 200 m entfernten Strasse ist Verkehrslärm
zu hören.

Alles angebliche Mängel, die bei einem regulären Wohnraummietvertrag nicht relavant wären, weil man auch nach wie besehen ein Objekt mieten würde.
Also erst mieten, dann die Hauptstraße als Mangel davor deklarieren gilt nicht.

Die Familie ist 24h nach der Ankunft sehr enttäuscht über die
Zustände, weil ein ruhiger ungestörter Urlaub andere
Voraussetzungen haben könnte. Vor allem weil ein paar wichtige
Details anders beschrieben waren, als sie in der Realität
vorgefunden wurden.

Alles ärgerlich, aber oft genug eben auch möglich, wenn das Objekt nicht vorher richtig eruiert wurde.

Was meinen die Experten: Ist eine Minderung der Miete
gerechtfertigt? Wenn ja, in welcher Höhe?

Hmm, was steht dann dazu im angeblichen Mietvertrag?
Steht da überhaupt Mietvertrag darüber?

Vielen Dank für jede Meinung zu dieser theoretischen
Situation.

Wie gesagt nur eine Meinung, nichts weiter.

vlg MC