Ferienhauskauf als ständigen Wohnsitz

Hallo!
Ich interessiere mich für ein Ferienhaus für meine Familie. Dieses ist auch als solches deklariert. Der Makler meinte, es ist kein Problem, wenn man als Hauptadresse eine andere hat (z.B. Eltern o.ä), und das Ferienhaus als Zweitadresse angibt. Ich hoffe, ihr versteht was ich meine. Was hat es damit auf sich, gibt es etwas, was man da noch beachten muß, dann kam das ändern (mit dem Ferienhaustitel)?
MFG
Sparmeier

Servus,

gibt es etwas, was man da noch beachten muß

ja, den örtlichen Flächennutzungsplan in Verbindung mit § 10 BauNVO. Wenn im Flächennutzungsplan eine Nutzung als dauernde Wohnung ausgeschlossen ist, liegt es nicht am Makler und auch nicht am Einwohnermeldeamt, diese zu erlauben. Und wenn er darauf nicht explizit hinweist, könnte ich mir vorstellen, dass er auch sonst ein paar Dinge „im Großen und Ganzen richtig“ darstellt. Vor allem das Geturne, dass die Meldung eines Wohnsitzes irgendeinen Einfluss auf den Sachverhalt haben soll, täte mich stutzig machen.

Schöne Grüße

MM