Hallo Jens,
wenn dein Ferienhaus ein genehmigtes Bauvorhaben ist und es im genehmigtem Rahmen genutzt wird, d.h. eine Familie darf dort wohnen (ob Eigentümer oder Mieter spielt keine Rolle), brauchst du dich eigentlich um nichts kümmern, das Finanzamt aber nicht vergessen, d.h. Einnahmen in der Steuererklärung angeben und natürlich die das Ferienhaus betreffenden Kosten.
Ratsam wäre eine Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung.
Falls es eine Art ‚Eigenbau‘ ist in dem vielleicht die Elektrik mangelhaft ist, feuergefährliche Stoffe verwendet wurden, wichtige Fluchtwege verbaut oder nicht vorhanden sind, kann es im Schadensfall mit Mietern mehr als teuer werden.
Ich meine solche Fälle wie das Dachgeschoß als Schlafraum ausbauen, die einzige Tür ist aber nur 50 cm breit und geht nach innen auf, so gerade eben an der gegenüberliegenden Schrankwand vorbei. Dann fängt es in der Küche an zu kockeln weil deine brüchige, nicht geerdete Stromleitung ohne Schutzschalter hinter der Vertäfelung einen Brand verursacht. Von den fünf Leuten im DG wacht der kräftigste 110 kg Mann noch auf, bricht aber vor der Tür mit Rauchvergiftung zusammen.
Ein genehmigtes Bvh. heißt aber trotzdem nicht, alles klar; der Bauherr wird nicht aus der Verpflichtung entlassen, selber für Übereinstimmung mit bestehenden Gesetzen und Vorschriften zu sorgen.
Im Zweifel also mal ein Gespräch mit der Feuerwehr und oder einem Architekten suchen.
Gruß Taro