Guten Tag,
Mal angenommen jemand hat vor kurzem einen Ferienjob gemacht allerdings vergessen sich eine Lohnsteuerkarte zu besorgen. Kann man sich die Lohnsteuerkarte jetzt noch nachträglich holen und nachreichen, damit man doch noch sein Geld vom Ferienjob bekommt?
Oder is das Geld quasi verloren?
Servus,
nein, rückwirkende Vorlage einer Lohnsteuerkarte gibts in diesem Fall nicht.
Oder is das Geld quasi verloren?
Verloren ist das Geld nicht. Wenn nach Lohnsteuerklasse VI abgerechnet worden ist, gibts eine entsprechende Bescheinigung darüber. Und wenn der Antrag auf Veranlagung zur ESt gestellt ist, dauerts ein paar Wochen, und die einbehaltene Lohnsteuer ist komplett wieder da.
Wenn allerdings noch überhaupt nichts abgerechnet worden ist, bedeutet das, dass der Arbeitgeber freundlicherweise alle Hühneraugen zudrückt und die Abrechnung verzögert, und gerne am kommenden Montag (ja, das geht so schnell) eine Lohnsteuerkarte auf dem Tisch haben will.
Schöne Grüße
MM
Verloren ist das Geld nicht. Wenn nach Lohnsteuerklasse VI
abgerechnet worden ist, gibts eine entsprechende Bescheinigung
darüber.
Mal angenommen derjenige ist Schüler also soweit ich weiss Steurklasse I, wie verhält sich das da?
Ich tue mich da ein wenig schwer das zu verstehen, ich beschreib deswegen die Situation mal ein wenig ausführlicher.
Dieser Jemand hat vorher schon bei seinem Stiefvater auf Lohnsteuerkarte gearbeitet (nich lange ca. 14 auf dieses Jahr verteilt), diese wurde aber vor sagen wir 6 Monaten
gekündigt(??falls das geht ich weiss es nich) jedenfalls wusste der Jemand dies bis zu seinem Ferienjob auch nicht. Da seine Eltern das mit der Lohnsteuerkarte irgendwie gemacht haben(das Kündigen).
Muss der Jemand sich also eine ganz neue Karte zulegen falls er wieder arbeiten will?
- In dieser Situation ist das Geld ja soweit ich das jetzt verstanden hab verloren
Oder
Ist die Karte nur in einem „dämmerzustand“ so dass man sie „wiedererwecken“ kann und sie sich dann so verhält als wäre sie nie weg gewesen?
- Wobei das jetzt irgendwie für mich keinen Sinn mehr macht wenn ich mir die letze Frage noch einmal durchlese, aber ich lasse sie einfach stehen. Vll weiss es ja jemand
Danke schonmal im vorraus
Und Danke MArtin für deine Antwort im Nachhinein…
Hallo,
Mal angenommen derjenige ist Schüler also soweit ich weiss
Steurklasse I, wie verhält sich das da?
Nach Steuerklasse VI muss der LSt-Abzug vorgenommen werden, wenn keine Lohnsteuerkarte vorgelegt wird. Das führt dazu, dass ziemlich hohe LSt-Beträge einbehalten werden. Das gleicht sich dann bei der Veranlagung zur Einkommensteuer wieder aus. Im beschriebenen Fall dürfte die Erstattung die gesamte einbehaltene Lohnsteuer umfassen.
Zur Veranlagung zur ESt unter Berücksichtigung der einbehaltenen Lohnsteuer kommt es aber bloß, wenn der Arbeitnehmer einen entsprechenden Antrag stellt.
Eine Lohnsteuerkarte kann man nicht kündigen. Sie muss durch den Arbeitgeber mit dem Ende des Beschäftigungsverhältnisses ausgehändigt werden. Es ist nützlich, wenn der Arbeitnehmer darauf besteht. Grade innerhalb der Familie kann man mit „Phantom-Arbeitnehmern“ allerhand drehen. Da ist der Arbeitnehmer, dessen LSt-Karte dafür verwendet wird, schnell per Beihilfe mit im Boot (strafmündig isser ja ab 14…).
Muss der Jemand sich also eine ganz neue Karte zulegen falls
er wieder arbeiten will?
Nein, eine Lohnsteuerkarte pro Jahr. Mehrere bloß dann, wenn gleichzeitig mehrere Arbeitsverhältnisse bestehen. Dann ist die erste im gegebenen Fall Klasse I, alle weiteren Klasse VI.
- In dieser Situation ist das Geld ja soweit ich das jetzt
verstanden hab verloren
Nein. Wie gesagt, mit der Veranlagung zur ESt lässt sich ganz leicht die „eigentliche“ Steuerbelastung wieder herstellen. Der Arbeitnehmer hat einen Anspruch darauf, dass ihm eine Bescheinigung über die dem Finanzamt übermittelten Daten ausgehändigt wird, auch wenn das Ganze „in der Familie bleibt“.
Kurz:
(1) Dem Arbeitgeber Beine machen, dass er mit der Lohnsteuerkarte und mit der Lohnsteuerbescheinigung an Land kommt
(2) Für 2006 die Veranlagung zur ESt beantragen
(3) Angabe der Bankverbindung nicht vergessen
Schöne Grüße
MM