Ferienjob und Sozialversicherung

Hallo habe da mal eine Frage und zwar habe ich nach der Abschlussprüfung der Schule im Juni und Juli 2012 einen Ferienjob gemacht. Damals habe ich Steuern und Sozialversicherungen bezahlt. Den kompletten August hatte ich frei gehabt, bis ich im September 2012 mit meiner Ausbildung angefangen habe. Nun meine Frage, musste ich damals Sozialversicherungen bezahlen und kann ich die jetzt zurück fordern.

Vielen Dank für eure Hilfe.

Antwort derzeit nicht möglich

Hi,
wenn der Monatsverdienst höher als 400 € war wird Sozialversicherung fällig.
über den Einkommensteuerausgleich 2012 kannst Du die SV-Beiträge als Sonderausgaben geltend machen.
LG Franzilein

Tut mir leid,
ich weiß nicht, ob Du damals Sozialversichung zahlen musstest. Steht auf Deiner Lohnabrechnung drauf, ob Sozialversicherungsbeiträge einbehalten wurden. Mit den Beiträgen warst Du ja dann kranken- und rentenversichert.

Natürlich kannst Du Sozialversicherungsbeiträge zurückfordern. Ich weiß allerdings nicht, ob Deine Forderung berechtigt wäre. Bin kein Sozialversicherungsexperte.

Am besten, Du wendest Dich an Deine Sozialversicherung. Die können Dir kompetent Auskunft geben.

Hallo,
wenn Sie Abgaben gezahlt haben, könnten Sie eine Steuererklärung für 2012 machen und zuviel gezahlte Gelder zurückerhalten.
Mfg.

Hallo,
nein zurückfordern geht nicht, in der Steuererklärung kann es angegeben werden.
Hätte wenn dann gleich als kurzfristige Beschäftigung abgerechnet werden können/müssen, dann wären keine Sozialabgaben angefallen.
Aber so ist es halt jetzt SVpflichtig abgerechnet und das lässt sich meiner Meinung nach nicht mehr ändern.

Hallo, hing der Ferienjob mit der Ausbildung zusammen? Dann wäre es richtig, da es schon als svpfl. Tätigkeit galt. Ansonsten hätte der Ferienjob als kurzfristige Beschäftigung beurteilt werden können ohne SV, aber mit Steuerabzug.
Schöne Grüße
P.D.

Hallo,
unter bestimmten Umständen ist Sozialversicherung einzubehalten. Wenn KV, RV etc. abgezogen wurden,
kannst Du dies auf Deiner Abrechnung sehen, die Du vom Arbeitgeber bekommen hast. Diese SV kann man sich NICHT erstatten lassen. Allenfalls einbehaltene Steuer kann man (evtl. auch nur teilweise) über eine Steuererklärung für 2012 zurück bekommen.

MfG
M(ich)a

Hallo Pricer93,
hier ist die gesetzliche Lage eindeutig, dass wenn zwischen Schulabschluss und Lehrbeginn gearbeitet wird, das immer sozialversicherungspflichtig ist. Außnahme nur Minijob bis 400,- Euro.
MfG
J. Wolf

Hallo,
sorry, dass ich erst jetzt antworte.
Bezüglich Steuern einfach eine Steuererklärung machen.
Bezüglich Sozialversicherung sind Schüler immer sozialversicherungsfrei. Einfach auf die Lohnabrechnungen unter Krankenversicherung, Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung schauen, ob Beträge abgezogen wurden.
Bitte einen Antrag bei der Rentenversicherung Bund stellen bzw. telefonisch über die jeweiligen Krankenkasse erfragen, ob eine Rückabwicklung möglich ist.
MfG
Sven Duwe

Hallo Pricer93, leider bist du steuertechnisch hier in eine kleine „Falle“ getappt: Ferienjobber haben pro Jahr nur 50 sozialversicherungsfreie Tage zur Verfügung, an denen sie brutto für netto verdienen können. Da du aber im September deine Berufsausbildung begonnen hast, zählen die Einkommen vom Juni, Juli sowie Sept.-Dez. als Gesamteinkommen in 2012 und deshalb ist das steuer- und sozialversicherungspflichtig, wenn du über 900,- € Brutto monatl. verdient hast. Du kannst allerdings versuchen, dir über eine Einkommenssteuererklärung etwas von dem Geld zurück zu holen.
Viele Grüße von Heidi

Hallo,

Sie können eine Einkommensteuererklärung abgeben und sich ggf. die gezahlte Lohnsteuer vom Finanzamt zurück holen. Das hat aber mit den bereits gezahlten Sozialabgaben nichts zu tun.
Sie haben sicher die „kurzfristige Beschäftigung“ im Kopf. Diese ist jedoch nur dann sv-frei, wenn sie nicht berufsmäßig ausgeübt wird. Da Sie eine Ausbildung begonnen haben und kein Studium, gilt die Tätigkeit als berufsmäßig ausgeübt und es sind Sv-abgaben zu zahlen.

VG Corinna

Wichtiger ist die Frage, ob du Lohnsteuer gezahlt hast?
Die gilt es, vom FinAmt zurückzufordern, falls der AG das nicht in der Abrechnung erledigt hat.
Außerdem gibt es eine (elektronische) Lohnsteuerkarte, die normalerweise jedes Lohnbüro beim Ausscheiden aushändigt - auch an Teilzeitbeschäftigte oder Ferienjobber.
Frage das bei dem Arbeitgeber mal nach. Dort müsste alles vorhanden sein; denn es gibt Steuerprüfungen, die Ordnungsmäßigkeit voraussetzen.