Folgender Fall: Person A hat vor kurzem seinen Zivildienst beendet und sich nun für ein Studium zum nächstmöglichen Semester beworben. Um seine freie Zeit zu nutzen, bewirbt er sich beim Personaldienstleister P. Dort wird er für zwei Wochen angestellt, die Tätigkeit beginnt im Juli und endet im August. Als A die Gehaltsabrechnung für Juli erhält, ist er erstaunt, dass neben der Lohnsteuer/Kirchensteuer/Soli auch Sozialabgaben abgezogen wurden. (Kranken-, Renten, Pflege-, Arbeitslosenversicherung) Am gleichen Tag erhält A einen Brief einer GKV, bei der er von P angemeldet worden ist.
Dazu zwei Fragen:
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Ich war der Meinung, dass 50 Tage im Jahr SV-frei wären. Die oben beschriebene Person A hat nämlich vor Aufnahme des Zivildienstes, also nach Beendigung der Schule im Jahr 2005 bereits diese 50 Tage ausgenutzt und musste auch keinerlei SV-Abgaben zahlen.
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Die Person A ist mit ihren Eltern bei einer PKV mitversichert. Dies wurde von A bei P auch angegeben. Warum schließt P dann eine „doppelte“ KV ab? Das ist doch sinnlos.
Vielen Dank schon mal für eine Antwort. 
Servus Dominik,
Dazu zwei Fragen:
- Ich war der Meinung, dass 50 Tage im Jahr SV-frei wären.
das ist bloß ein Teil der Bedingungen für eine SV-freie kurzfristige Beschäftigung. Der Haken für den Arbeitgeber (bei dem hängt das Risiko) ist in der Regel, daß die Beschäftigung „nicht berufsmäßig“ ausgeübt werden darf, und daß die konkrete Beschäftigung von vornherein auf vorübergehende Dauer angelegt sein muss.
Vor allem betreffend die „Berufsmäßigkeit“ wird hier vom Arbeitgeber verlangt, Dinge zu wissen, die er nicht wissen kann. Selbst wenn er sich den Sachverhalt vom Arbeitnehmer bestätigen lässt, hat er kaum eine Möglichkeit, sich bei falschen Angaben hinterher an diesen zu halten.
Die einzige Form der kurzfristigen Beschäftigung, die ohne Risiko für den Arbeitgeber ist, ist die Einstellung einer persönlich bekannten Person für einen reinen Saisonbetrieb oder für eine kurzfristige Krankheitsvertretung oder andere Überbrückung.
Im vorliegenden Fall ist der Arbeitgeber ein bissel übervorsichtig, weil „Überbrückungsjobs“ zwischen Schule und Studium oder Wehrdienst oder auch solche wie hier regelmäßig durchgewunken werden. Aber wenn die Frage nicht im Vorfeld geklärt war, kann man ihn hinterher wohl kaum zwingen, das Risiko auf seine Seite zu nehmen.
- Die Person A ist mit ihren Eltern bei einer PKV
mitversichert. Dies wurde von A bei P auch angegeben. Warum
schließt P dann eine „doppelte“ KV ab? Das ist doch sinnlos.
Wenn der Job als SV-pflichtig behandelt wird, ist er KV-pflichtig. Die „Mitversicherung“ ist akzessorisch, nicht die Pflichtversicherung. Ausnahme: Werkstudentenstatus bei eingeschriebenen Studenten.
Schöne Grüße
MM
Im vorliegenden Fall ist der Arbeitgeber ein bissel
übervorsichtig, weil „Überbrückungsjobs“ zwischen Schule und
Studium oder Wehrdienst oder auch solche wie hier regelmäßig
durchgewunken werden. Aber wenn die Frage nicht im Vorfeld
geklärt war, kann man ihn hinterher wohl kaum zwingen, das
Risiko auf seine Seite zu nehmen.
Ich kenne mich mit der Materie leider nicht so aus - aber die Person A bekommt im gezeigten Fall die SV-Abgaben auch nicht zurück erstattet? Was ich nicht ganz verstanden habe - in welchem Fall greift die 50 Tage/2 Monate-Regel?
Wenn der Job als SV-pflichtig behandelt wird, ist er
KV-pflichtig. Die „Mitversicherung“ ist akzessorisch, nicht
die Pflichtversicherung. Ausnahme: Werkstudentenstatus bei
eingeschriebenen Studenten.
Die „Mitversicherung“ ist aber normalerweise die einzige Kranken-Versicherung der Person A. Warum sollte im Falle dieses Ferienjobs eine zusätzliche Versicherung abgeschlossen werden? Durch die Versicherung zusammen mit den Eltern sind doch alle Eventualitäten abgedeckt.
Servus,
die Person A bekommt im gezeigten Fall die SV-Abgaben auch nicht
zurück erstattet?
bloß dann, wenn sich bei Prüfung des Falles durch die Versicherung das Beschäftigungsverhältnis als SV-frei herausstellen sollte. Dann können beide - AG und AN - die entrichteten Beiträge wieder kriegen.
in welchem Fall greift die 50 Tage/2 Monate-Regel?
Das ist eine der Bedingungen für eine SV-freie kurzfristige Beschäftigung, aber nicht die einzige.
Warum sollte im Falle dieses Ferienjobs eine zusätzliche Versicherung :abgeschlossen werden?
Falls es sich um ein SV-pflichtiges Arbeitsverhältnis handelt (davon geht der Arbeitgeber aus genannten Gründen aus, falls ihm der SV-Träger nicht etwas anderes bestätigt), und falls die KV-Pflichtgrenze nicht überschritten ist (was bei einem Ferienjob seltenst vorkommt), ist das Arbeitsverhältnis aus sich selbst heraus auch krankenversicherungspflichtig. Ungefähr so, wie wenn eine bisher über ihren Ehegatten versicherte Hausfrau ein Arbeitsverhältnis aufnimmt.
Wer im vorliegenden Fall für die Beurteilung der SV-Pflicht zuständig ist (Knappschaft? Rentenversicherung?), weiß ich nicht. Hier wird ggf. die zuständige Krankenversicherung als der nächstliegende Ansprechpartner weiterhelfen, ob es analog zum Statusfeststellungsverfahren bei „freien Mitarbeitern“ ein formales Verfahren gibt, mit dem die Frage unabhängig von einer SV-Prüfung für den ganzen Betrieb in einer Weise entschieden werden kann, die den Arbeitgeber nicht auf dem ganzen Risiko sitzen lässt.
Dieses ist der Weg, den ich in dieser Situation als Arbeitnehmer in Eigeninitiative angehen würde, alldieweil ich die Handlungsweise des Arbeitgebers zwar für verständlich, aber vielleicht nicht der Weisheit letzten Schluss halte.
Schöne Grüße
MM