nehmen wir mal an, jemand hat eine Wohnung in einem Zweifamilienhaus, welche aber nicht genutzt wird. Diese Wohnung war wohl früher einmal vermietet. Kann der Besitzer dieses ehemalige Mietwohnung in eine Ferienwohnung umrüsten ohne die Einwilligung der Partei die darunter wohnt?
die rechtliche Situation kenne ich nicht. Aber aus eigener ERfahrung: ich würde es nicht tun ohne Einwilligung der anderen Partei. Die Vermietung als Ferienwohnung bringt eine erhebliche Unruhe ins Haus. Und da kann die Partei, die fest dort wohnt, doch sehr gestört werden. Und das kann Ärger bringen. Ich denke, es bringt Dich nicht weiter, wenn Du die Wohnung als Ferienwohnung einrichtest und dann nach kurzer Zeit wegen Beschwerden wieder aufgeben musst.
Ich selber habe mir damals die Einwilligung der festen Mietpartei eingeholt und sie auch in die Überlegungen mit einbezogen. Doppelter Nutzen: sie wussten, dass ich als Ansprechpartner bei Störungen da bin. Und - es sind wirlich sehr nette Menschen - sie haben sich sogar bereiterklärt, im Fall der Fälle die Schlüssel auszuhändigen, mal nach dem Rechten zu sehen und so. Alles in allem bin ich damit wesentlich besser gefahren, als wenn ich das „einfach so“ gemacht hätte.
ja, genau. Wobei Minijob ja wieder steuerrechtlich usw…
Blumensträuße, Kuchen, kleine Geschenke, Essenseinladungen und so.
Jedenfalls klappt das so bei mir prima und ich bin sehr froh, dass ich es nicht gegen den Willen der festen Mieter gemacht habe, denn das kann echt Stress bringen.