Ferienwohnung

Liebe/-r Experte/-in,

Hoffe, Sie können mir weiterhelfen…

Im vorliegenden Fall würde mich die Rechtslage interessieren.
Und zwar haben meine Freundin und ich in der letzten Woche per Email eine Anfrage zu einer Ferienwohnung, die wir 2 Nächte nutzen möchten, abgeschickt.
Als Bestätigung bekamen wir seitens der Vermieterin eine Email, formlos, mit dem Hinweis, dass die Reservierung für die beiden Nächte bestätigt sei.
Es gab keine weiteren Hinweise zur Verbindlichkeit dieser Email bzw. der Buchung.

Nun haben wir am Anreisetag am Ziel feststellt, dass eine Lampe am Bett nicht funktioniert, im Kühlschrank noch ein Päckchen alter Käse liegt und die Wohnung im allgemeinen nicht unseren Erwartungen entspricht.
Wir haben uns daher entschlossen, die Ferienwohnung zu verlassen und haben uns stattdessen ein Hotel gesucht.

Noch vor der Abreise, wurde eine SMS an die Vermieterin verschickt, mit dem Hinweis, es würde die Abreise angetreten, mit den oben genannten Punkten als Grund für die Abreise.
Zwei Tage war daraufhin nichts von der Vermieterin zu hören, heute morgen müssen wir nun feststellen, dass eine Forderung von 150€ auf das Konto der Vermieterin per EMail eingegangen ist.

Nachdem wir sie nochmals darauf hingewiesen haben, dass die Abreise noch am selbigen Abend angetreten wurde, kam nun die Forderung nach der Hälfte des Preises am selbigen Tage per EMail, „die eine Nacht müsse bezahlt werden“…

Wie ist die Rechtslage, müssen wir auf die Forderung eingehen, obwohl die Wohnung nicht genutzt wurde?

Vielleicht könnt ihr mich bzgl. dieses Falles ja aufklären.

Vielen Dank vorab
Mario

Hallo Mario

Bin kein Anwalt umnd kann insofern keine Rechtsberatung geben. Aber:
Nach meiner Auffassung wurde ein verbindlicher Vertag abgeschlossen )es lag eine Willenserklärung zur Miete vor). Auch email zählt.
Dass die Vermieterin lediglich die Hälfte und nicht den kompletten Buchungspreis verlangt ist sehr entgegenkommend von ihr. Sie könnte bei einer 2-Tages-SBuchung sicher auch den kompletten Preis verlangen. Dass die Wohnung nicht Deinen Vorstellungen entspricht ist kein Grund zur Wandlung.

Ich würde zahlen

Gruß andy

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Hallo aus Wien , also ich bin kein Anwalt , aber ich denke sie hätten der Vermieterin dein Möglichkeit geben müssen , die Mängel zu beseitigen. einfach kurzfristig abreisen , ist denke ich nicht ok.

Liebe Grüße aus Wien

Gerhard Frank

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Aus meiner Erfahrung sind die gemieteten Nächte zu zahlen abzüglich 10 % für nicht entstandene Kosten - es sei denn der Vermieter war in der Lage neu zu vermieten. Ich kann mir nicht vorstellen das ein Päckchen Käse und eine fehlende Birne vor Gericht als „Auszugsgrund“ stand hält! Zu Mindest hätte dem Vermieter die Möglichkeit zur Nachbesserung gegeben werden müssen.
Bei Fragen 04353-484
T. Grensing

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