Ferienwohnung - Absage wegen Krankheit Sohn/Mann

Hallo, wir haben hier eine Ferienwohnung http://www.fewo-guenter.de/ per E-Mail Kontakt gebucht.

Leider mussten kurz vorher Absagen, da unser Sohn krank geworden ist und auch den Papa noch angesteckt hat.

Wir hatten eine Vorauszahlung von 88 Euro geleistet und diese möchte der Vermieter jetzt als Entschädigung behalten, darf er das obwohl keine AGB´s oder ähnliches auf seine Seite stehen ?

Danke

Also, ich bin kein Rechtsberater.

Ich denke aber, dass es „üblich“ ist, dass ein Vermieter ein Einbehalt - als Entschädigung für verlorene Umsätze - durchführen kann.

und, das ist ja sogesehen auch Jedermann bekannt - da es ja auch Reiserücktrittversicherungen gibt.

Aber, in wie weit er den ganzen Teil des Geldes einbehalten kann - und dies nicht in den AGB´s vermerkt hat - ist fraglich.

Hier kann die Verbraucherzentrale vielleicht mehr auskunft geben - ansonsten eine Rechtsberatung bei einem Anwalt - aber, ob sich das lohnt (88 Euro gegenüber der Anwalt-Gebühr)?