Ferienwohnung als Übergangswohnung

Es wird beabsichtigt für ca. 2 Monate eine „Ferienwohnung“ als Übergangswohnung zu beziehen. Die Familie bleibt in dieser Zeit, zum größten Teil, in der alten Wohnung bis eine feste Bleibe gefunden ist.
Was muss ich dabei beachten ? Die Übergangswohnung ist 500 km entfernt.

  • welche Meldungen sind erforderlich ?( wie gesagt, Übergangswohnung ist eine Ferienwohnung)
  • was ist noch zu beachten ?
  • doppelte Haushaltsführung etc. ?

Es wird beabsichtigt für ca. 2 Monate eine „Ferienwohnung“ als
Übergangswohnung zu beziehen. Die Familie bleibt in dieser
Zeit, zum größten Teil, in der alten Wohnung bis eine feste
Bleibe gefunden ist.
Was muss ich dabei beachten ? Die Übergangswohnung ist 500 km
entfernt.

  • welche Meldungen sind erforderlich ?( wie gesagt,
    Übergangswohnung ist eine Ferienwohnung)
  • was ist noch zu beachten ?
  • doppelte Haushaltsführung etc. ?

Hat denn da keiner Ahnung ?
Am wichtigsten ist ob ein Unterschied besteht zwischen
normaler Wohnung oder Ferienwohnung als Übergangswohnung?
Bei der normalen Übergangswohnung kenne ich die Fristen (mehr
nicht).

Hi,
lese doch mal FAQ 1129! Dann werden Sie geholfen.

vlg MC

Es wird beabsichtigt für ca. 2 Monate eine „Ferienwohnung“ als
Übergangswohnung zu beziehen. Die Familie bleibt in dieser
Zeit, zum größten Teil, in der alten Wohnung bis eine feste
Bleibe gefunden ist.
Was muss ich dabei beachten ? Die Übergangswohnung ist 500 km
entfernt.

  • welche Meldungen sind erforderlich ?( wie gesagt,
    Übergangswohnung ist eine Ferienwohnung)
  • was ist noch zu beachten ?
  • doppelte Haushaltsführung etc. ?

Hat denn da keiner Ahnung ?
Am wichtigsten ist ob ein Unterschied besteht zwischen
normaler Wohnung oder Ferienwohnung als Übergangswohnung?
Bei der normalen Übergangswohnung kenne ich die Fristen (mehr
nicht).

Hi,
lese doch mal FAQ 1129! Dann werden Sie geholfen.

vlg MC

Da steht doch garnichts zu dem angegebenen Problem ???