Guten Tag,
Wenn meine Ferienwohnung leer steht und ich sie anderen zur Verfügung stelle und etwas Geld dafür bekomme, ist das dann schon steuerpflichtig als Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung oder eher geringfügig und zu vernachlässigen?
Meine Unkosten übersteigen fast die kleinen Neben-Einnahmen und ich sehe es eher als vernachlässigbar.
Oder bin ich dann schon ein Steuerhinterzieher?
ich möchte nicht plötzlich Stress mit der Steuerfahndung bekommen.
Wenn mich dabei jemand beruhigen könnte würde ich mich freuen.
Danke für jeden Hinweis. (Auch wenn er wehtun sollte.)
Hallo,
leider kann ich dir damit auch nicht helfen. Frage doch einfach einen Steuerberater.
Mit freundlichem Gruß
Dagmar
Hallo,
soweit ich weiss, sind Einnahmen Einnahmen, aber du kannst ja die Ausgaben anteilmässig dagegenstellen.
Würde aber vorsichtshalber kurz mal beim zuständigen FA nachfragen, damit du genaue Auskünfte bekommst.
Tut mir leid, wenn ich nicht mehr helfen konnte.
Hallo Johnross2009,
Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung sind immer steuerpflichtig, auch wenn sie nur gering sind.
Beste Grüße,
HDrewes von atraveo
Hallo Johnross2009,
das Beste ist, Du fragst einen Steuerberater Deines Vertrauens, dann machst Du nichts falsch!
Ich mache es so (in Absprache mit Steuerberater)Ich rechne die Fewo ordentlich beim FA ab - d.h. ich nutze den Vorsteuereabzug - also MwSt auf der Rechnung extra ausweisen - im Gegenzug alle Ausgaben (auch wieder MwSt.) gegenrechnen. Es sollte „eine schwarze Null“ entstehen. Die Anlage V ist Bestandteil der Steuererklärung. Wenn Du weniger als 8 Betten vermiedest brauchst Du kein Gewerbe anzumelden. Da wird es dann komplizierter.
Die ganze Rechnerei macht mein Steuerberater - ist sicherer!
Wenn ich gute Bekannte beherberge, verlange ich natürlich nichts. Wenn sie mir was unter die Tischdecke legen, ist das deren Vergnügen 
Ich hoffe, das ich etwas helfen konnt - sonst mußt Du Dich nochmal melden - ggf. können wir auch direck in Verbindung treten (E-Mail)
achim49
hallo, soweit ich weiß ist wirklich JEDE einnahme aus vermietung dem finanzamt anzumelden.
sorry.
Wir haben auch eine Ferienwohnung seit neuestem ab und an vermietet. Wir werden es so handhaben, dass wir die Einnahmen angeben, aber auch die Ausgaben. mal sehen, wie das am Ende dann aussehnen wird. Ehrlich währt am längsten.