Hallo liebe Gemeinde,
kurz und bündige Frage (MOD. bitte ggf. ins Mietrecht verschieben): Was muss man beachten, wenn man eine Ferienwohung in Spanien zu vermieten hat und dies im Internet anpreisen möchte? Wo fallen ggf. welche Stuern an (Steuern aus Mieteinnahmen oder ähnliches).
Vielen Dank für Eure Hilfe
Heiko
Servus Heiko,
Teilantwort: Grundsätzlich hat hier Spanien das Besteuerungsrecht, wenn das Grundstück in Spanien liegt.
Schöne Grüße
MM
Hi,
Petz hat recht. Deutschland darf die Einkünfte auch besteuern und zwar unter Anrechnung der spanischen Steuer. Die Einkünfte werden übrigens so berechnet wie bei inländischen Grundstücken.
Schöne Grüße
C.