Zum Beispiel, jemand möchte eine Immobilie d.h eine Ferienwohnung in Polen verkaufen, die er vor Sommer 2005 erworben hat. Für die Wohnung wurde in Deutschland das Geld bei einer Bank aufgenommen. Durch die Einhaltung der gesetzlichen Fristen (5 Jahre) ist der Verkauf und der Gewinn in diesem Land steuerfrei. Worauf muss man achten wenn die Wohnung verkauft werden sollte. Der Erlös sollte dann wieder nach Deutschland gebracht/transferiert werden. Wer muss darüber verständigt werden?
Servus,
der Verkauf ist in Polen steuerbar, ob dort Einkommensteuer anfällt, richtet sich nicht nach deutschem Recht.
In Deutschland unterliegt ein eventueller Gewinn aus der Veräußerung dem Progressionsvorbehalt; dafür wird er nach deutschem Recht ermittelt.
Schöne Grüße
MM