Ferienwohnung im haus geteiltes nutzungsrecht

hallo habe ein haus gemietet in dem eine ferien wohnung drin ist unter demm dach mit unserem vermieter ist vertraglich vereinbart das er unter angemessener voranmeldung diese im jahr für maximal 4 wochen nutzen darf um mitarbeitern seiner firma das hotel zu ersparen ! nun der vorfall er meldete uns das ein mitarbeiter von ihm für 4 wochenda wäre was im moment auch so ist ! nun da dieser mann kein kind von traurigkeit ist bringt er hier nächtliche besucherinnen mit ins haus die über nacht bleiben aber bei uns nicht angekündigt sind ! darf er das ?? da ja im mietvertrag steht unter angemessener voranmeldung und diese person nicht angemeldet ist ?

Hallo adylix,
Besuch ja, zur Übernachtung nur mit Zustimmung des Vermieters.
In einer gemieteten Ferienwohnung gelten andere Bestimmungen als bei einer Mietwohnung.
Wobei wenn ein Gast dort „mal“ übernachtet, sollte es ok sein.
Liebe Grüße
Heike

HALLO,

JA DS DARF ER, JEDEM STEHT DAS RECHT AUF BESUCH ZU DEN MAN MANCHMAL IN KEINSTER WEISE VORAB PLANEN KANN UND AUCH BEI DEN NACHBARN NICHT ANKÜNDIGEN MUSS.
MAN KANN AUCH KEINEM VORSCHREIBEN WIE ER SEIN PRIVATLEBEN GESTALTET OB ES EINEM SELBER GEFÄLLT ODER NICHT.
SOLANGE DIE NUTZUNG DER WOHNUNG NICHT AUF EINE PERSONENZAHL BEGRENZT IST WERDEN SIE DA SCHWERLICH ERFOLG HABEN ETWAS DAGEGEN ZU UNTERNEHMEN:
SOLANGE SICH DIESE „KEIN KIND VON TRAURIGKEIT“ ANSTÄNDIG IM UMFELD VERHÄLT UND AUCH DIE NÄCHTLICHE RUHE NICHT STÖRT KANN DA KEINER AUSSER DER BESITZER DER WOHNUNG ETWAS GEGEN UNTERNEHMEN. IST DIESEM NATÜRLICH NICHT BEKANNT DAS ER IN BEGLEITUNG DIE WOHNUNG BEWOHNT KÖNNTE MAN DA MAL NACHFRAGEN WIE SICH DAS EIGENTLICH VERHÄLT UND OB DAS IN SEINEM SINNE IST.

EINEN SCHÖNEN SONNTAG NOCH
VIELE GRÜSSE
MARGRET

Hallo,

es wurde angemeldet, das diese Ferienwohnung genutzt wird. Soweit wurde ja die Nutzung vorab angekündigt.
In wie weit Eingänge oder Räume zusammen genutzt oder zugänglich sind, geht aus dem Text nicht hervor.

Ob der Nutzer der Fereienwohnung nun Frau/Freundin oder wen auch immer zu Besuch hat, geht außer dem Vermieter keinen etwas an.
Es handelt sich ja um eine Ferienwohnung und nicht um ein Gefängnis mit strengen Besucherregeln mit Sicherheitsüberprüfung.

Es mag die eigene lebensqualität für 4 Wochen zu beeinträchtigen, wenn man fremde Leute im Haus hat. Aber das wußte man vorab.
Der Vermieiter ist seiner vertraglichen Vorankündigung nach gekommen - jeden Besucher des Nutzers muss er nicht anmelden.
Ob diese über Nacht bleiben darf, ist eine andere Geschichte.Die Zeiten, wo man Herren/Frauenbesuche untersaagen konnte, sind ziemlich lange vorbei.

Mit etwas guten Willen und Toleranz sollten diese vier Wochen wohl hin zu nehmen sein.

Ein Fehlverhalten seh ich nicht.

Grüße

da der Hausbesitzer, der Hausbesitzer ist, und er ja den Feriengastbewohner angemeldet hat, und der darf natuerlich auch Besuch bekommen, darf ja jeder Mensch, gelle? wirste da kein Glück haben, sich dagegen zu wehren.

Sollte der ständige Besuch natürlich zu erheblichen Störungen führen, solltest Du den Hausbesitzer von der Störung in Kentnis setzen. Sieht ja nun so aus, als ob dies nur ein vorübergehendes Problem ist. Leben und Leben lassen.

ich schließe mich an anderen Beiträgen an.
Es spricht nichts gegen den Besuch, wenn davon keine OBJEKTIVE Störung (z.B. Ruhestörung, Schmutz o.Ä.) ausgeht.

Sorry, kann ich nicht weiterhelfen.

Lieber Ratsuchender,
der Besuch Ihres zeitweiligen Nachbarn geht Sie nichts an. Bei Lärm- und anderen Belästigungen können Sie sich bei ihm beschweren, und wenn das nichts hilft, beim Vermieter.
Viel Glück!

Hallo
Ich denke, der Vermieter ist im Recht.
Beste Grüße

sorry, das tut mir leid, dazu weiss ich leider keinen Rat. Grüsse Alex

Hallo,

da kann ich dir leider nicht weiter helfen. Es käme dann in diesem Fall darauf an, ob im Mietvertrag auch etwas dazu steht, was die vorab angemeldete Person tun darf und was nicht?

Viele Grüße

Spykidsgirl

Hallo adylix,

vielen Dank für die Anfrage.
Jedoch muss ich sagen, dass ich dir in dem Fall nicht weiter helfen kann. Vielleicht stellst du die Frage noch jemanden anderes aus dem Forum.
Trotzdem alles Gute und freundliche Grüße
1monchen

ganz klar…ja das darf er!!!:
er hat allerdings die hausordnung …u.a. die ruhezeiten einzuhalten.

hallo habe ein haus gemietet in dem eine ferien wohnung drin
ist unter demm dach mit unserem vermieter ist vertraglich
vereinbart das er unter angemessener voranmeldung diese im
jahr für maximal 4 wochen nutzen darf um mitarbeitern seiner
firma das hotel zu ersparen ! nun der vorfall er meldete uns
das ein mitarbeiter von ihm für 4 wochenda wäre was im moment
auch so ist ! nun da dieser mann kein kind von traurigkeit ist
bringt er hier nächtliche besucherinnen mit ins haus die über
nacht bleiben aber bei uns nicht angekündigt sind ! darf er

Hallo,
derjenige, der die Wohnung inne hat und den Mievertrag unterschrieben hat, muß keine Besuche dulden die er nicht genehmigt hat, denn er hat das alleinige Weisungsrecht.

Über das Nutzungsrecht bitte ich Auskunft bei der
Verbraucherzentrale oder dem Mieterverein einzuholen.
Somit sind Sie auf der sicheren Seite.

Freunliche Grüße und alles Gute.

Hallo,
mit Rechtsgebahren bei vorübergehender Nutzung und Ferienwohnungen sind wir leider nicht vertraut und können in soweit nicht weiterhelfen.

In jedem Fall sind aber gesetzlich vorgeschriebene Ruhezeiten ( in der Regel 22 bis 6 Uhr nachts und 13 bis 15 Uhr mittags) einzuhalten.

Generell kann jeder in seine Wohnung einladen, wen er will (Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit, Grundgesetz Artikel 2 Absatz 1). Wie gesagt, ob hier trotzdem Einschränkungen möglich sind aufgrund der Ferienwohnung - das können wir leider nicht beantworten.

Viele Grüße
JB

Hallo,

sorry für die späte Antwort, war lange Zeit nicht im Lande. Inzwischen wurde Dir bestimmt schon geholfen, hoffe ich.

Alles Gute!