Ferienwohnung Italien

wie ist eine Ferienwohnung in Italien steuerlich zu erfassen. Angenommen die Wohnung wird nur etwa 2 Wochen im Jahr selber bewohnt und die restliche Zeit an Feriengäste vermietet.
Sind die Einnahmen erst in Italien steuerlich zu erfassen, wenn ja an wen wendet man sich dort?
Es fallen in nächster Zeit auch Erhaltungsaufwendungen an. Ist hier genauso zu verfahren wie bei einer vermieteten Wohnung in Deutschland ? Oder können die Aufwendungen gar nicht untergebracht werden?

Vielen Dank für die Antworten
Christian

Hallo Christian,

laufende Steuern (unabhängig von Erwerb und Verkauf) für Immobilienbesitz in Italien werden von den Gemeinden erhoben, in denen die Immobilie belegen ist, in Gestalt der ICI = Imposta communale sugli Immobili. Bemessungsgrundlage ist die „Katasterrendite“, die aus dem Katasterwert (ungefähr gleich dt. Einheitswert) ermittelt wird.

Tatsächliche Einnahmen und Werbungskosten spielen dabei keine Rolle.

(Unter Vorbehalt): Meines Wissens ist mit der ICI die gesamte Besteuerung von Immobilienbesitz einschließlich daraus erzielten Einkünften abgedeckt.

Schöne Grüße

MM

Hi,

in Deutschland sind die Einkünfte aus der Ferienwohnung steuerfrei mit Progressionsvorbehalt. Die Höhe dieser Einkünfte werden nach deutschem Steuerrecht, also normal, ermittelt.

Zum italienischen Recht kann ich keine Aussage machen, habe aber folgenden Link
http://www.forum-steuern.de/index1.htm

Viele Grüße
C.