Ferienwohnung Schlüsseldienst wer zahlt

Hallo,
wir befinden uns zur Zeit im Urlaub auf Föhr. Wir wohnen in einer sehr schönen Ferienwohnung die über eine Agentur gebucht wurde. Am Tag des Einzugs steckte ich wie gewohnt meinen Schlüssel von innen in das Haustürschloss. Wir verließen die Whg. und wollten diese von außen absperren. Leider mussten wir feststellen das es sich um ein altes Zylinderschloss ohne Not und Gefahrenfunktion handelte und der Schlüssel somit nicht ins Schloss passte. Ergebniss des ganzen, wir waren ausgesperrt und der Schlüsseldienst wurde durch die Agentur gerufen. Wer muss zahlen?

Hallo!

Da Sie nicht ohne Prüfung davon ausgehen dürfen, dass die Ferienwohnung einen Schließzylinder mit Not- und Gefahrenfunktion hat, werden Sie wohl auf den Kosten sitzen bleiben.

Nur weil man etwas von zu Hause gewohnt ist, heisst das nicht, dass man sich blind darauf verlassen darf, dass es in der Ferienwohnung auch so ist.

Ich bin allerdings kein Anwalt. Daher Aussage ohne Gewähr.

Gruß
André

Hmm, sowas hatten wir noch nicht. Ich vermute, das könnte auf einen schönen Rechtsstreit hinauslaufen?!
Sorry, dass ich nicht mehr sagen kann.
Ihnen viel Glück bei dem Dilemma!

Hallo,
ich denke die Kosten werdet Ihr tragen müssen, außer die Agentur ist sehr kulant.

Die Not- und Gefahrenfunktion hat nichts mit neuen Zylindern zu tun.

Ist lediglich eine Funktion, die manche Kunden sich wünschen.

Ihr habt den Schlüssel stecken lassen ohne zu prüfen.

Hoffe der Schlüsseldienst war wenigstens kulant und kein Halsabschneider. Dagegen könnte Ihr Euch wehren.

Hallo,

bei Zylindern ohne Not- und Gefahrenfunktion handelt es sich um die übliche Ausstattung einer Wohnungstür, Zylinder mit dieser Funktion sind eher die Ausnahme. Von „alt“ kann daher nicht zwangsläufig die Rede sein.
Wer in dem vorliegenden Fall die Kosten zu tragen hat könnte ein Rechtsanwalt wohl besser beurteilen.

Houdini