Hallo,
angenommen - Familie X bucht über das Internet eine Wohnung für Ende Juni in einem Nicht-EU-Land, z.B. Kroatien. Vermittelt würde diese Wohnung über einen Verwandten der Eigentümer.Guter Ablauf, Wohnung wie beschrieben, kein Problem.
Nun stellt Familie X am Urlaubsort aber fest, dass in der Nachbarschaft neue Häuser gebaut werden mit dem entsprechenden Baulärm und Schmutz. Familie X hält sich jedoch vorwiegend in der Wohnung auf und fühlt sich 7 Tage von 14 Tagen gestört, da bis abends 18 Uhr gearbeitet wird.
Nun versäumt es Familie X jedoch, bei der deutschsprechenden Vermieterin, ( die vor Ort mit im Haus wohnt ) die Störungen anzuzeigen und um Abhilfe zu ersuchen, um Mietminderung zu drängen oder zu überlegen, sich eine andere Unterkunft zu suchen. Auf mehrere Nachfragen der Vermieterin sagt Familie X leider außerdem, dass alles bestens, schön und ok wäre und sie nach dem schönen Urlaub auch in Deutschland weiterhin gerne Kontakt halten möchten.
Nach Urlaubsende möchte sich Familie X dann an den Verwandten, der die Wohnung vermittelt hatte, wenden und Rückgabe des halben Betrages der gebuchten Wohnung wegen Lärmbelästigung fordern.
Hat Familie X eine Chance auf Schadensersatz oder ist dieses verfallen weil sie am Urlaubsort nicht reklamiert haben ( und dazu auf Nachfrage sogar noch sagten, dass alles ok ist, weil die Wohnung so schön und die Vermieterin so nett war )? Wie hätte Familie X sich richtig verhalten müssen/sollen? Und gibt es überhaupt Möglichkeiten, Geld zurückzubekommen ?
Über einen Rat für Familie X wären wir dankbar.
Danke für Antworten.
Hat Familie X eine Chance auf Schadensersatz oder ist dieses
verfallen weil sie am Urlaubsort nicht reklamiert haben ( und
dazu auf Nachfrage sogar noch sagten, dass alles ok ist, weil
die Wohnung so schön und die Vermieterin so nett war )? Wie
hätte Familie X sich richtig verhalten müssen/sollen? Und gibt
es überhaupt Möglichkeiten, Geld zurückzubekommen ?
Über einen Rat für Familie X wären wir dankbar.
Danke für Antworten.
Hallo
ganz knapp: vermutlich nicht!
Wer einen durchaus zur Minderung berechtigenden Sachverhalt hinnimmt und ihn nicht reklamiert, gibt dem Vermieter ja auch keine Chance, die Störung zu beseitigen. Daher können daraus auch nachträglich keine Forderungen geltend gemacht werden.
Grüße,
Dietmar
Hi Tini,
da sehe ich zwei Probleme. Erstens ist es im Reiserecht verankert, dass der Reisende dem Reiseveranstalter die Möglichkeit zur Abhilfe geben muss. Reklamiert man also nicht vor Ort, kann der Veranstalter nicht für Abhilfe sorgen und damit erlischt der Anspruch auf Schadenersatz.
Zweitens stellt sich sowieso die Frage, zwischen wem denn überhaupt Verträge zustande gekommen sind. Ich denke mal, Ihr habt ausschließlich einen Mietvertrag mit den Kroaten. Oder ist die deutsche Vermittlerin als Reisebüro oder sonst irgendwie professionell aufgetreten? An wen habt Ihr bezahlt? Und mit wem habt Ihr den Vertrag gemacht?
Existiert lediglich ein Mietvertrag mit dem Vermieter vor Ort, gilt kein deutsches Reiserecht. Dann könnt Ihr die Sache aus rechtlicher Sicht eh vergessen.
bye
Rolf
Hallo!
da sehe ich zwei Probleme. Erstens ist es im Reiserecht
verankert, dass der Reisende dem Reiseveranstalter die
Möglichkeit zur Abhilfe geben muss.
Ich sehe hier keinen Reiseveranstalter und keine Reise, sondern lediglich einen Mietvertrag über eine Ferienwohung, auf den die Vorschriften über den Reisevertrag nicht anzuwenden sind mit Ausnahme des § 651f II BGB, der hier analog gilt. Insofern würden sich eventuelle Mietminderungen, wenn überhaupt deutsches Recht anwendbar ist, nach § 536 BGB richten.
Gruß,
Florian.
Vielen Dank für eure Antworten, mal schauen, ob Familie X etwas erreichen kann aber es sieht ja eher nicht danach aus.
Danke und eine schöne Woche !