Ferienwohnung zahlen - trotz Abreise...?

Liebe/-r Experte/-in,

Hoffe, Sie können mir weiterhelfen…

Im vorliegenden Fall würde mich die Rechtslage interessieren.
Und zwar haben meine Freundin und ich in der letzten Woche per Email eine Anfrage zu einer Ferienwohnung, die wir 2 Nächte nutzen möchten, abgeschickt.
Als Bestätigung bekamen wir seitens der Vermieterin eine Email, formlos, mit dem Hinweis, dass die Reservierung für die beiden Nächte bestätigt sei.
Es gab keine weiteren Hinweise zur Verbindlichkeit dieser Email bzw. der Buchung.

Nun haben wir am Anreisetag am Ziel feststellt, dass eine Lampe am Bett nicht funktioniert, im Kühlschrank noch ein Päckchen alter Käse liegt und die Wohnung im allgemeinen nicht unseren Erwartungen entspricht.
Wir haben uns daher entschlossen, die Ferienwohnung zu verlassen und haben uns stattdessen ein Hotel gesucht.

Noch vor der Abreise, wurde eine SMS an die Vermieterin verschickt, mit dem Hinweis, es würde die Abreise angetreten, mit den oben genannten Punkten als Grund für die Abreise.
Zwei Tage war daraufhin nichts von der Vermieterin zu hören, heute morgen müssen wir nun feststellen, dass eine Forderung von 150€ auf das Konto der Vermieterin per EMail eingegangen ist.

Nachdem wir sie nochmals darauf hingewiesen haben, dass die Abreise noch am selbigen Abend angetreten wurde, kam nun die Forderung nach der Hälfte des Preises am selbigen Tage per EMail, „die eine Nacht müsse bezahlt werden“…

Wie ist die Rechtslage, müssen wir auf die Forderung eingehen, obwohl die Wohnung nicht genutzt wurde?

Vielleicht könnt ihr mich bzgl. dieses Falles ja aufklären.

Vielen Dank vorab
Mario

Lieber Mario,

solche Fälle kenne ich nur zu gut! Habe lange Zeit an der REzeption gearbeitet und des Öfteren von solchen Ärgernissen gehört. Jedoch ist es rechtens das die eine Nacht gezahlt werden muss!
Es ist nun so, dass die Birne gewechselt und die Wohnung nochmals gereinigt werden kann. Da hätte man immer noch einen Rabatt rausschlagen können!
Aber das die Wohnung nicht den Anforderungen entspricht, dafür kann der Vermieter nichts.

LG Kerstin

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo „wer-weiss-wasser“,

leider kann ich zu diesem Thema keine Auskunft geben.
Wenden sie sich an eine Rechtsberatung oder vielleicht
an das AKTE Team von Sat1.

Tut mir leid…

LG diekoschis