Hallo,
angenommen jemand verkauft einen neuen MP3 Player (gewerblich) per Internet.
Auf die Rechnung schreibt er:
Die Ware ist versiegelt, wenn das Siegel geöffnet wird, wird die Ware nicht zurückgenommen.
Kann man die Ware innerhalb von 14 Tagen zurückgeben auch wenn das Siegel gebrochen wurde ?
sind solche Klauseln nichtig weil sie gegen das Fernabgabegesetz verstoßen?
Danke
Hallo,
angenommen jemand verkauft einen neuen MP3 Player (gewerblich)
per Internet.
Auf die Rechnung schreibt er:
Die Ware ist versiegelt, wenn das Siegel geöffnet wird, wird
die Ware nicht zurückgenommen.
Kann man die Ware innerhalb von 14 Tagen zurückgeben auch wenn
das Siegel gebrochen wurde ?
ja, sicher. Sinn der Regelungen des früheren Fernabsatzgesetzes (heute §§ 312 ff) ist es, den Käufer via Fernabsatz nicht schlechterzustellen als den Käufer im Geschäft. Dazu gehört mindestens, daß man das Gerät anschauen und in die Hand nehmen und im Prinzip auch verwenden kann.
Bei jeder über die reine Ingebrauchnahme hinausgehende Benutzung ist aber u.U. eine Nutzungsentschädigung an den Verkäufer zu zahlen. Das Öffnen der Verpackung zählt darunter sicherlich nicht.
Gruß,
Christian
P.S.
Bei bespielten Ton- und Datenträger sieht die Sache ein bißchen anders aus, aber darum gehts hier ja nicht.