Fernabgabegesetz

Hallo!
Laut Fernabgebegesetz ist der Verkäufer einer Ware doch verpflichtet, diese bei Nichtgefallen oder ähnlichem wieder vom Käufer zurückzunehmen.
Wie sieht`s aber mit indiv. Anfertigungen aus, die nur für einen speziellen Kunden hergestellt wurden.
Konkret: Es sollen Aufkleber für einen Kunden nach dessen Wünschen angefertigt werden. Dem Kunden wurde vorab ein Muster zugesendet. Wenn er damit zufrieden ist, werden die restlichen Aufkleber angefertigt. Kann der Kunde nun - wenn er z.B. Zwischenzeitlich einen billigeren Anbieter findet, die Ware einfach wieder zurücksenden oder besteht die Möglichkeit, dies irgendwie -evtl. vertraglich, vorab- auszuschließen??

Danke schon mal für hilfreiche Antworten.
Grüße,
Wassermaxe

Hallo!

prinzipiell:

  1. kein Widerrufsrecht bei kundenspezifischer Anfertigung
    § 312 d Abs. 4 Nr. 1 BGB

  2. Ausnahme siehe
    BGH, VIII ZR 295/01

  3. Nebenbei, nicht jedes Geschäft ist ein Versandhandelsgeschäft, nur weil z.B. die Bestellung per email rausgegangen ist.

Gruß
Peter

http://www.versandhandelsrecht.de/index.php
Gruß
Peter

Aufkleber
Wo hast Du die Aufkleber denn bestellt?
Suche nämlich auch noch nach einer günstigen Möglichkeit, eigene Aufkleber drucken zu lassen.