Fernabsatz

Hallo Leute,

habe neulich einen Bericht im Fernsehen gesehen, allerdings als die Auflösung begonnen hat, hat mich meine Freundin angerufen, so konnte ich dann nicht mehr richtig folgen… Ich hoffe, Ihr könnt mir n bissl helfen… ein stückweit bekomme ich das auch hin. Mal n bissl für Recht üben… Langsam werden die Semesterferien langweilig ,-) naja, nich wirklich

Also, in dem Bericht ging es um zwei Abiturienten (einer 18, der ander 19 oder 20). Der Eine hat den Anderen so nen verwerflichen Link geschickt mit irgend nem heißen Hasen. Der Andere hat den Link aufgemacht, nix gesehen und sich dann auf der Seite angemelet… Lustigerweise hat der die AGBs nicht gelesen… wie sie so sind die jungen Männer ,-)Da rutscht der Verstand in die Hose ,-)
Aufjedenfall, alles schnell angeklickt. Email rein und dann auf go… Ging aber immer noch nicht. Ich glaube sogar er war da gar nimmer drauf… Weil es ja net ging. Egal wie, nach einer Woche kam dann ne Email - mal schnell überlegen… ich meine er hat es an nem Di „bestellt“ und am kommenden Mo kam die Rechnung… ich glaube so war es… weil der Reporter noch irgendwas von 7 tägiger Widerruf erzählt hat oder war es die Laufzeit dieses Dienstes… mh, auf jedenfall waren die 7 Tage noch nicht rum. Die wollen nun um die 90 Mücken von dem haben. In der Rechnung steht was drinnen von wegen Staatsanwalt und Rechnung zahlen…
So… weiter konnte ich nicht schauen… Wie geht man so was mal an?

Ich persönlich würde mich auf die gesetztlichen 14 Tage Widerrufsrecht beziehen. Und den Vertrag einfach widerrufen… ich weiß aber nicht ob das geht… Letztenendes ist das ja ne Dienstleistung… Da kann man nix einfach zurück schicken… wie bei Amazon u. Co.
Wie ist das eigentlich mit der Darstellung des Preises? Ich weiß, dass es eine arglistige Täuschung ist, einfach so was in die AGBs zu schreiben. Wie offensichtlich muss ein Internetdienst Kosten anpreisen? Reicht das so beiläufig? Oder muss das wie bei Amazon sein, wo 8x mit großer Leuchtschrift der Preis dasteht?

Dank Euch

Baba

Hallo,

die Frage war SEHR schwer zu lesen, aber zum Thema Preisdarstellung gilt die Preisangabenverordnung

http://www.gesetze-im-internet.de/pangv/__1.html

Bei weiteren Fragen noch einmal auf die sachliche Basis reduziert ohne auschmückende Romane nachfragen.

Stephanie