Fernabsatz - Rückgabe - Versandkosten

Hallo liebe Wissenden,

mir kommt grad eine Frage in den Sinn:
wenn man etwas per Vorkasse übers Internet kauft, und dann sich zur Rückgabe entscheidet, bekommt man ja auch die Rücksendekosten erstattet.

Wie ist das aber bei Versand per Nachnahme?

Sagen wir, ein Kunde wünscht ausdrücklich den Versand per Nachnahme. Der Versender gehts ausnahmsweise darauf ein, wodurch Zusatzkosten von 8 Euro entstehen. Regulärer Modus ist Vorkasse ohne weitere Zusatzkosten.
Nach Erhalt der Ware reklamiert der Kunde bzw. will den Artikel zurückgeben.

Wie ist es nun rechtlich gesehen: muss der Versender dem Kunden auch die 8 Euro NN-Gebühr erstatten?
Ist die Situation unterschiedlich, je nachdem ob eine Reklamation oder eine einfache Rückgabe vorliegt?

Mein Gefühl: wenn der Versender die Nachnahme nicht regulär anbietet, sondern nur auf ausdrücklichen Kundenwunsch, trägt auch der Kunde das Risiko, sprich muss im Zweifel die 8 Euro in den Wind schreiben.

Hi Vovin,

gibt zwei Moeglichkeiten:
a) der VK bezieht sich darauf, dass er diese Versandweise auf Kundenwunsch gewaehlt hat, und der Kunde Bescheid wusste, dass es mehr kostet

b) der K bezieht sich darauf, dass durch Annahme der Versandart durch den VK das Rueckgaberecht incl. Versandkosten in voller Hoehe wirksam ist.

Der VK sollte hier entscheiden, wie wichtig ihm der Kunde ist & wielange er sich aergern will.

Fernabsatzgesetz regelt die kostenlose Rueckgabe innerhalb 14 Tage nach Zugang der Ware - ohne Angabe von Gruenden. Wenn der Kunde welche angibt, dann ist das nett von ihm.
Danach kann nur eine Reklamation des Kunden erfolgen, mit Begruendung. Der Mangel muss dann von Anfang an bestanden haben oder durch die Garantie abgedeckt sein.

Gruss
G

Hallo Vovin,

meiner Meinung nach muss man das unterschiedlich behandeln:

Wenn die Ware o.k., also keine Mängel hat, aber dem Käufer nicht gefällt, musst Du nur den Warenwert und bei Waren ab 40 Euro Warenwert (wenn das in den AGBs steht) zzgl. der Rücksendekosten erstatten. Die Hinsendekosten mit der hohen Gebühr bleiben beim Käufer hängen.

Ganz anders wenn die Ware Mängel hat: Dann musst Du grundsätzlich alle Kosten übernehmen. Ob es da besondere Regelungen bei vom Kunden gewünschter Extrawürste gibt, weiß ich auch nicht genau. Besonders interessant wird der Fall auch bei Auslandskäufen.

Sonst könnten Käufer Dich doch vorsätzlich ruinieren: Immer wieder bestellen (unter verschiedenen Namen, damit Du nichts merkst) und den Kram ständig auf Deine Kosten durch die Gegend schicken.

Viele Grüße

Anne