Habe eine Frage zum Fernabsatzgesetz an die Experten. Stimmt es, dass dieses Gesetz nicht auf ersteigerte Waren z.B. bei Ebay zutrifft, zwischen einem unternehmen und einer Privatperson? Hat man dann keine Möglichkeit des Umtausches?
Danke
MfG
Marco
Hallo Marco,
es gibt kein Fernabsatzgesetz (mehr), die Regeln sind ins BGB eingezogen (wo sie hingehören). Richtigerweise gelten die Regeln nur beim Verbrauchsgüterkauf, also nur zwischen Unternehmer und „Privatperson“, genauer gesagt Verbraucher.
Levay
Danke für Deine Antwort. Was heisst es denn jetzt bezogen auf einen konkreten Fall. Kauf eines ersteigerten Artikels in ebay bei einem Unternehmen. Der Kunde möchte aber am Vertrag nichtmehr festhalten und möchte den Kauf zurücknehmen. Er beruft sich auf ein 14tägiges Widerufsrecht. Der Verkäufer erwidert und sagt, dass sich dies nur auf normale Käufe bezieht - nicht aber auf ersteigerte Artikel - Zu Recht?
Danke
Wenn ein Unternehmer an einen Verbraucher verkauft, greift das Widerrufsrecht.
Levay
Hi!
Und es trifft schon auf ersteigerte Waren bei eBay zu, da dies keine Versteigerungen nach der Gesetzesdefinition sind. Hierzu gibt es auch schon mehrere Urteile, die dies bestätigen.
Gruß
Falke
Das stand für mich jetzt ehrlich gesagt gar nicht in Frage.
Natürlich gilt das auch bei eBay. Habe ich weiter unten aber auch schon geschrieben.
Levay
Hi!
Betonung lag bei mir deswegen auf „eBay“, weil eine reguläre Versteigerung mit Auktionator etc. ja nicht davon betroffen ist.
Gruß
Falke
Zu Recht?
Nein, weil es eben ein ganz normaler Kaufvertrag ist, ebay hin oder her.
Frank