Hallo,
ich habe die Frage hier gestern schon mal gestellt, aber wegen der irreführenden Titelzeile wohl keine Antworten bekommen. Deshalb bitte ich noch einmal um Antwort von jemand, der sich damit etwas auskennt:
Gilt das Fernabsatzgesetz (312ff BGB) nur für in Deutschland ansässige Händler und deren in Deutschland ansässige Kunden?
Muß ein deutscher Geschäftsmann dem Schweizer Käufer (dem die Ware auch in die Schweiz geschickt wird) Widerrufs- bzw. Rückgaberecht einräumen? Und wie ist es innerhalb der EU?
Und wie ist es, wenn der Handelsplatz ein anderes Land ist (der Firmensitz aber in D), z.B. ebay Schweiz oder ebay-EU-Land? Was gilt dann?
Danke und Gruß
Marlene
PS: ebay ist jetzt nur ein Beispiel zur einfacheren Erklärung. Mir geht es nicht um ebay, sondern um die richtige Anwendung des Fernabsatzgesetzes, deshalb bin ich ins Recht- und nicht ins Auktionsbrett gegangen!