Fernabsatzgesetz

Hallo,

ich habe die Frage hier gestern schon mal gestellt, aber wegen der irreführenden Titelzeile wohl keine Antworten bekommen. Deshalb bitte ich noch einmal um Antwort von jemand, der sich damit etwas auskennt:

Gilt das Fernabsatzgesetz (312ff BGB) nur für in Deutschland ansässige Händler und deren in Deutschland ansässige Kunden?

Muß ein deutscher Geschäftsmann dem Schweizer Käufer (dem die Ware auch in die Schweiz geschickt wird) Widerrufs- bzw. Rückgaberecht einräumen? Und wie ist es innerhalb der EU?

Und wie ist es, wenn der Handelsplatz ein anderes Land ist (der Firmensitz aber in D), z.B. ebay Schweiz oder ebay-EU-Land? Was gilt dann?

Danke und Gruß
Marlene

PS: ebay ist jetzt nur ein Beispiel zur einfacheren Erklärung. Mir geht es nicht um ebay, sondern um die richtige Anwendung des Fernabsatzgesetzes, deshalb bin ich ins Recht- und nicht ins Auktionsbrett gegangen!

Hallo

schon mal nach: Fernabsatzgesetz - Anwendung -EU - Urteile gegugelt???

LG
Mikesch

Hallo,

die Anwendbarkeit bei grenzüberschreitenden Verträgen richtet sich nach dem Sitz des Verbrauchers oder der Rechtswahl.

Ein Deutscher Geschäftsmann kann also mit einem in der Schweitz ansässigen Verbraucher einen Vertrag ohne (deutsches) Widerrufsrecht schließen, wenn dieser nicht unter deutsches Recht gestellt ist (vgl. Art. 29 EGBGB).

Gruß
Dea

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Danke!
Vielen Dank für eure Antworten und Hinweise, beides hilft mir weiter! Auch weiter unten habe ich doch noch eine tolle Antwort bekommen.

Viele Grüße
Marlene