Hallo!
Mal angenommen, es gibt eine Seite, auf der man sich mit seinem Daten und vor allem mit seinen alten Schulen einträgt. Wenn man nun jemandem eine Nachricht senden will, geht das zwar, aber solange nicht einer von beiden zumindest eine zu bezahlende, volle Mitgliedschaft hat, kann man die gegenseitig empfangenen und gesendeten Nachrichten zwar als vorhanden sehen, nur den Text leider nicht lesen.
Nun klickt jemand schnell hin und her und muss urplötzlich 18 € zahlen. Das war ihm so ganz so nicht bewusst. Mag sein, er hätte können genauer hinsehen, aber hat das nunmal nicht getan.
Nun zahlt er nicht und teilt einen fristgerechten Widerruf mit.
Ihm wird allerdings mitgeteilt, dass bei einer solchen Dienstleistung kein Widerrufsrecht besteht, weil das ja nicht wie beim Warenversand etc… möglich ist, denn der Dienst konnte ja für diese Zeit genutzt werden.
Ich bin der Meinung, dass das Fernabsatzgesetz insbesondere auch für solche Dienstleistungsverträge bestand hat und sehr wohl Bestand hat.
Oder gibt es da eine gestzliche Grundlage, die einen solchen Fall ausschließt?
Vielen Dank schonmal vorab…
Hi Megane,
Nun klickt jemand schnell hin und her und muss urplötzlich 18
€ zahlen. Das war ihm so ganz so nicht bewusst.
Was genau heißt das? Stand der Preis irgendwo ganz verschämt mit Schriftgröße 2 (gelbe Schrift auf gelbem Untergrund) am unteren Rand von 2500 Zeilen? Oder war er gut zu lesen und wurde einfach überlesen?
als Idee: http://www.golem.de/0702/50613.html
Ihm wird allerdings mitgeteilt, dass bei einer solchen
Dienstleistung kein Widerrufsrecht besteht, weil das ja nicht
wie beim Warenversand etc… möglich ist, denn der Dienst
konnte ja für diese Zeit genutzt werden.
Damit hat der Anbieter erst einmal Recht. Denn: http://dejure.org/gesetze/BGB/312d.html Absatz 3
Ulrich, IANAL
Er hätte es wissen können:smile: Das mit dem Preis ist wohl ein Fehler des Kunden. Ein recht krasser sogar.
Da wollt ich mich auch weniger dran aufhalten, als an dem Bestehenden Widerrufsrecht… Mich interessierts halt wirklich, weil ich mich auch gerne eines besseren belehren lasse, denn grundsätzlich war ich schon der Meinung, dass ein solches auch hier bestehen würde.
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