Fernabsatzgesetz

Hallo Ihr Lieben,
eine fiktive Person schickt einer Druckerei im Internet 2 Dateien um einen Prospekt drucken zu lassen. Nun kommt die Meldung, daß mit den Dateien etwas nicht i.O. sei. Die Person möchte von dem Auftrag, der ja noch nicht ansatzweise ausgeführt wurde zurücktreten. Nun will die Druckerei 11,-€ Stornogebühr pro Auftrag.

Zieht hier nicht das Fernabsatzgesetz mit dem Recht, innerhalb von 14 Tagen von diesem Vertrag zurückzutreten?

Grüße
Rankin

Hallo Rankin,

Ich bin zwar kein Rechtsprofi, aber habe doch schon einiges im Hinblick auf Fernanbsatzverträge und Widerrufsrecht gelernt.

  1. Dieses Widerrufsrecht innerhalb von 14 Tagen nach erfolgter Belehrung besteht nur bei Verbrauchsgüterkäufen gem § 474 BGB. D.h. es muss sich bei der Druckerei um eine Unternehmung und bei dir um eine Privatperson handeln. Handelst du als Unternehmer gilt dieses Widerrufsrecht erstmal nicht.

  2. Möchest du vom Vertrag zurücktreten kommt sonst nur eine Anfechtung in Betracht …

Ehrlich gesagt, hat mir ein Tipp unseres damaligen Profs eine Menge geholfen. Der hat immer gesagt:" Was würde Oma dazu sagen?"

Wenn du dir diese Frage ehrlich beantwortest… würdest du sagen…

Dieser Druckerei sind Kosten für Personal entstanden durch die Überprüfung der Dateien. Geht es in diesem Fall jetzt um 22 Euro… oder verstehe ich was falsch?..

Gruß

Hallo,

Zieht hier nicht das Fernabsatzgesetz mit dem Recht, innerhalb
von 14 Tagen von diesem Vertrag zurückzutreten?

Nein, siehe §312b BGB: http://dejure.org/gesetze/BGB/312b.html.
Hier ging es nicht um zu liefernde Ware, sondern um das Drucken eines Prospektes, also einen Werkvertrag (§631 BGB, http://dejure.org/gesetze/BGB/631.html). Und wenn dieser nicht erfüllt werden kann, weil der Besteller nicht mehr mag, steht in §642 BGB (http://dejure.org/gesetze/BGB/642.html), dass eine Entschädigung für den Unternehmer fällig wird.

Aber: ianal!
Gruß
loderunner

Dieser Druckerei sind Kosten für Personal entstanden durch die
Überprüfung der Dateien. Geht es in diesem Fall jetzt um 22
Euro… oder verstehe ich was falsch?..

Hallo,
ja, es geht (fiktiv) um 22€ und der Druckerei sind unmittelbar jedenfalls keine Kosten enstanden. Solche Dateiprüfungen werden vollautomatisch von ner Software gemacht. Übrigens würden die Stornokosten auch anfallen, wenn man 2 sec. nach absenden der Datei storniert hätte.

Ich bin halt der Meinung, daß ein Unternehmen, welches sich der neuen Medien bedient, also über Internet automatisiert seine Dienste anbietet, nicht nur die Vorteile nehmen darf, sondern auch die Regeln einhalten muss, wie ich ja schließlich auch.

Danke trotzdem,
Grüße
Rankin

Hallo,

Ich bin halt der Meinung, daß ein Unternehmen, welches sich
der neuen Medien bedient, also über Internet automatisiert
seine Dienste anbietet, nicht nur die Vorteile nehmen darf,
sondern auch die Regeln einhalten muss, wie ich ja schließlich
auch.

ja. Und zu den Regeln gehört in erster Linie, dass sich die Vertragsparteien an den geschlossenen Vertrag zu halten haben. Also kann der Auftraggeber froh sein, wenn der Auftragnehmer den Rücktritt gegen Zahlung einer geringen Pauschale akzeptiert. Er könnte nämlich auch auf Erfüllung des Vertrages bestehen.

Der einzige, der hier auf seinen Vorteil bedacht zu sein scheint, ist der Auftraggeber. Wie leider so oft unter dem Motto „der Kunde hat die Rechte, der Dienstleister/Verkäufer die Pflichten“.

Verursacht mir ein wenig Kopfschütteln…

Gruß

S.J.

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Ich bin halt der Meinung, daß ein Unternehmen, welches sich
der neuen Medien bedient, also über Internet automatisiert
seine Dienste anbietet, nicht nur die Vorteile nehmen darf

Hallo,

verstehe ich nicht! Die Nutzung der neuen Medien kommt hier doch insbesondere dem Kunden entgegen. Oder hätte er lieber zusätzliche Kosten für Porto und Datenträger aufgewendet? Von der Zeit, die für das Brennen/Kopieren draufgeht, ganz zu schweigen.

Grüße, M