Fernabsatzgesetz

Hallo,

mich würde folgendes zu einem rein fiktiven Vorfall interessieren.

Wenn eine Person etwas über das Internet kauft, beispielsweise ein Kopfkissen, dies in einer offene Tüte im Karton verpackt ankommt und der Käufer es unbenutzt zurückschickt, der Verkäufer dann aber behauptet, es sei verschmutzt und voller Haare und dadurch nur 50% des Kaufpreises zurücküberweisen will, wie sieht da die Rechtslage aus?

Der Käufer hat es ein Tag nach Erhalt zurück geschickt und kann das unter Zeugen beweisen.

Was meint ihr?

Hallo,

Wenn eine Person etwas über das Internet kauft, beispielsweise
ein Kopfkissen, dies in einer offene Tüte im Karton verpackt
ankommt und der Käufer es unbenutzt zurückschickt, der
Verkäufer dann aber behauptet, es sei verschmutzt und voller
Haare und dadurch nur 50% des Kaufpreises zurücküberweisen
will, wie sieht da die Rechtslage aus?

Der Käufer hat es ein Tag nach Erhalt zurück geschickt und
kann das unter Zeugen beweisen.

die Rechtslage ist hier doch ganz eindeutig. Das dürfte auch nicht wirklich die Frage sein.

Wenn der VK sich weigert, den vollen Kaufpreis zu erstatten, müsste der Käufer ggf. klagen. Im Prozess wird der Richter die dann vorgebrachten Beweise nach eigenem Bemessen würdigen und eine entsprechende Entscheidung treffen.

Gruß

S.J.

Müsste ein Käufer in dem Fall erst Mahnungen per Einschreiben einsenden und sich diese Kosten erstatten lassen oder wäre gleich der Weg zum Anwalt richtig?

Hallo!

Wenn jemand diese Fragen nicht so genau weiß, ist es meistens besser, er geht vorher zum Anwalt.

Gruß
Tom