Fernabsatzgesetz

Hallo!

ich hab da mal eine Frage… rein aus Interesset ;o)

gerade erhielt ich von einem Online-Buchversender die Bestätigung meiner Bestellung, und bin da über einen Satz gestolpert:

„Wir importieren für Sie aus dem Ausland. Ein Widerruf des Vertrages oder eine Rücknahme der bestellten Bücher ist deshalb gemäß § 3 Abs. 2 Ziffer 1 FernAbsG nicht möglich.“

Stimmt das so? Ich meine die werden sich da ja was bei Gedacht haben, aber ich finde dass „normale“ Bücher (nicht print on demand oder so) NICHT „nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind oder die aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind oder schnell verderben können oder deren Verfalldatum überschritten würde“.

Haben die recht oder ich?

Danke,

Dennis =o)


§ 3 Widerrufsrecht, Rückgaberecht

(1) Dem Verbraucher steht ein Widerrufsrecht nach § 361a des Bürgerlichen Gesetzbuchs zu. Die Widerrufsfrist beginnt abweichend von § 361a Abs. 1 Satz 3 des Bürgerlichen Gesetzbuchs nicht vor Erfüllung der Informationspflichten gemäß § 2 Abs. 3 und 4, bei der Lieferung von Waren nicht vor dem Tag ihres Eingangs beim Empfänger, bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor dem Tag des Eingangs der ersten Teillieferung und bei Dienstleistungen nicht vor dem Tag des Vertragsabschlusses; die Widerrufsbelehrung bedarf keiner Unterzeichnung durch den Verbraucher und kann diesem auch auf einem dauerhaften Datenträger zur Verfügung gestellt werden. Das Widerrufsrecht erlischt

  1. bei der Lieferung von Waren spätestens vier Monate nach ihrem Eingang beim Empfänger und
  2. bei Dienstleistungen
    a) spätestens vier Monate nach Vertragsschluss oder
    b) wenn der Unternehmer mit der Ausführung der Dienstleistung mit Zustimmung des Verbrauchers vor Ende der Widerrufsfrist begonnen hat oder der Verbraucher diese selbst veranlasst hat.

(2) Das Widerrufsrecht besteht mangels anderer Vereinbarung und unbeschadet anderer gesetzlicher Bestimmungen nicht bei Fernabsatzverträgen
1. zur Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind oder die aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind oder schnell verderben können oder deren Verfalldatum überschritten würde,
2. zur Lieferung von Audio- oder Videoaufzeichnungen oder von Software, sofern die gelieferten Datenträger vom Verbraucher entsiegelt worden sind,
3. zur Lieferung von Zeitungen, Zeitschriften und Illustrierten,
4. zur Erbringung von Wett- und Lotterie-Dienstleistungen oder
5. die in der Form von Versteigerungen (§ 156 des Bürgerlichen Gesetzbuchs) geschlossen werden.

(3) Anstelle des Widerrufsrechts nach Absatz 1 und 2 kann für Verträge über die Lieferung von Waren ein Rückgaberecht nach § 361b des Bürgerlichen Gesetzbuchs eingeräumt werden. Absatz 1 Satz 2 und 3 Nr. 1 gelten entsprechend.

Hallo Dennis,

ich hab da mal eine Frage… rein aus Interesset ;o)

meine Antwort gebe ich Dir auch nur ohne jegliche Verantwortungsübernahme, ich bin kein Jurist :wink:

„Wir importieren für Sie aus dem Ausland. Ein Widerruf des
Vertrages oder eine Rücknahme der bestellten Bücher ist
deshalb gemäß § 3 Abs. 2 Ziffer 1 FernAbsG nicht möglich.“

Damit ist z.B. ein maßgeschneiderter Anzug oder ein für Dich gemaltes Bild gemeint. Etwas, was für Dich hergestellt worden ist.
Ich meine, Du hast recht.
Wenn Du Dir allerdings ein Sammlerstück bestellt hast, dann bin ich mir nicht 100% sicher.

Aber noch was anderes:
Hat Dich Dein Online-Buchhändler eigentlich auf Dein Widerrufsrecht aufmerksam gemacht? Hat er Dir gesagt, daß Du den Kauf noch 2 Wochen widerrufen kannst, wenn Du das Buch erhalten hast? Oder hat er Dir ein Rückgaberecht nach §361b eingeräumt?
Würde mich ja kaum wundern, wenn er es nicht getan hätte *g*.

Gruß
Oskar van de Kaalstraat

Hallo Oskar!

danke für Deine Antwort!

Damit ist z.B. ein maßgeschneiderter Anzug oder ein für Dich
gemaltes Bild gemeint. Etwas, was für Dich hergestellt worden
ist.

so dachte ich mir das auch…

Wenn Du Dir allerdings ein Sammlerstück bestellt hast, dann
bin ich mir nicht 100% sicher.

nein nein, ein ganz einfaches Buch über „International Business Law“ (wie passend…)

Hat Dich Dein Online-Buchhändler eigentlich auf Dein
Widerrufsrecht aufmerksam gemacht? Hat er Dir gesagt, daß Du
den Kauf noch 2 Wochen widerrufen kannst, wenn Du das Buch
erhalten hast? Oder hat er Dir ein Rückgaberecht nach §361b
eingeräumt?
Würde mich ja kaum wundern, wenn er es nicht getan hätte *g*.

Ich hab grad nochmal nachgeschaut: also in der Bestätigungs e-mail von bu**.de steht nix von dem Widerrufsrecht. (in der e-mail von Amazon allerdings schon.)

Egal, ich hab grad nochmal fix auf die Homepage von bu**.de geschaut, und in den AGB steht natürlich auch was über Widerruf, die Frage ist nur ob diese AGB sich über geltende Gesetzt „hinwegsetzen“ dürften, falls unsere Interpretation richtig ist…

Zitat:
"(5) Das Widerrufsrecht ist ausgeschlossen bei Verträgen

a) über die Lieferung von Blumen oder anderer schnell verderblicher Waren;
b) über die Lieferung von Zeitungen, Zeitschriften und Illustrierten;
c) über die Lieferung von Audio- oder Videoaufzeichnungen oder Software, sofern die gelieferten Datenträger vom Kunden entsiegelt worden sind;
d) über die Lieferung von Waren, die nach Spezifikationen des Kunden angefertigt wurden (z.B. Individualbüchern oder books on demand).
e) über die Lieferung von Importartikeln, die in der Detailansicht als solche gekennzeichnet sind."

Nun denn… hatte eigentlich auch nicht vor zu widerrufen ;o)

Ciao, viele Grüße,

Dennis =o)
*Student und gerade dabei sich ein wenig mit „Business Law“ auseinanderzusetzen*

PS: Mit obigem Buchversender ist mir schonmal was lustiges passiert… die haben einfach verpennt mein buch zu „importieren“… musste ich anrufen: „ach ja, das ist im Moment nicht vorrätig, ich bestell das mal bei unserem vertragspartner“… hmmmm… das war nach 4 wochen!.. und ich durfte nochmal warten… eigentlich sollte man da alle 2 tage anrufen: „na, schon bestellt?“ ;o)

Hallo Dennis,

Ich hab grad nochmal nachgeschaut: also in der Bestätigungs
e-mail von bu**.de steht nix von dem Widerrufsrecht. (in der
e-mail von Amazon allerdings schon.)

Habe gerade mal in deren AGB geschaut. Dort räumen die sogar 30 Tage ein, also mehr als vorgeschrieben.

Egal, ich hab grad nochmal fix auf die Homepage von bu**.de
geschaut, und in den AGB steht natürlich auch was über
Widerruf, die Frage ist nur ob diese AGB sich über geltende
Gesetzt „hinwegsetzen“ dürften, falls unsere Interpretation
richtig ist…

Sie dürfen sich nicht über Verbraucherschutzgesetze hinwegsetzen. Die Klausel wäre dann ungültig.

Zitat:
„(5) Das Widerrufsrecht ist ausgeschlossen bei Verträgen

e) über die Lieferung von Importartikeln, die in der
Detailansicht als solche gekennzeichnet sind.

Im FernAbsG bzw. im neuen BGB steht davon nix. Das heißt aber nicht, daß es nicht vielleicht doch irgendwo eine Regelung gibt, die sich damit befaßt und genau diese Möglichkeit zuläßt.

Nun denn… hatte eigentlich auch nicht vor zu widerrufen ;o)

Dann schau’ doch mal in dem Buch. Vielleicht findest Du DA ja die Regelung *g*.

Gruß
Oskar

PS: Mit obigem Buchversender ist mir schonmal was lustiges
passiert… die haben einfach verpennt mein buch zu
„importieren“… musste ich anrufen: „ach ja, das ist im
Moment nicht vorrätig, ich bestell das mal bei unserem
vertragspartner“… hmmmm… das war nach 4 wochen!.. und ich
durfte nochmal warten… eigentlich sollte man da alle 2 tage
anrufen: „na, schon bestellt?“ ;o)

Es gibt so gewisse Unternehmen (ohne Namen zu nennen: T***kom zum Beispiel), bei denen würde ich das glatt in Erwägung ziehen. :wink: