Fernabsatzgesetz

Hallo Wissende,

ist dieses auf die 14 Tage beschränkt, oder gillt Postdatum.

Konkreter Fall:

Erste Lieferung: Gerät defekt.

Am 04.08.04 erhielt (ein neues) Gerät —
Am 18.08.04 schickte ich das Gerät zurück.

Ist da das Fernabsatzgesetz noch gültig?, weil es gab ja die Zeit des Postweges.

Gruß Nick

Hallo,

entscheidend ist meines Wissens der Eingang. Analog zu sonstigen behördlichen Fristen. Sicherlich hast Du schon einmal von diesen Geschichten gelesen.
Somit hilft am letzten Tag der 14 Tage lediglich ein Anruf mit Bitte um schriftliche Bestätigung oder Fax mit handschriftlicher Unterschrift.
Zumindest ist mein Kenntnisstand so.

mit besten Grüßen

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo Nick,

mal abgesehen davon dass es kein Fernabsatzgesetz mehr gibt, sondern das ganze nun im BGB steht, ist m.W. der Poststempel entscheidend.

Gruß Ivo

Hallo,

lies hier:
http://www.fernabsatz-gesetz.de/Widerrufsrecht/Wider…

§355 BGB „…zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung.“

Gruss, Niels

Hallo Leute, Ich bedanke mich.

Ich wünsche ein tolles „arbeitsloses“ Wochenende.

Gruß Nickolas