Fernabsatzgesetz

Morgähn zusammen!
Ich bräuchte mal Auskunft bezüglich Rückerstattung von Versandkosten:
Ich kaufe einen Artikel bei einem ganz normalen Händler, der auch ganz offiziell auf das 14-tägige Rückgaberecht hinweist. Ich zahle den Artikel zzgl. Versandkosten. Der Artikel gefällt mir nicht/passt nicht, ich sende ihn freigemacht zurück. Wie sieht es jetzt mit der Erstattungsfähigkeit der Versandkosten für die Hintour aus? Daß ich für die Rücktour bei Beträgen unter 40EUR die Transportkosten selbst tragen muss, wenn der Händler es in seinen AGBs so festlegt, ist klar. Die Frage ist nur, kann ich verlangen, daß mir neben dem eigentlichen Artikelpreis auch die Transportkosten für die erste Tour zurückerstattet werden?

Danke schomal!

greetz

Chris

Ich weiss nicht was rechtlich richtig ist, allerdings erstatten serioese unternehmen bei Versandskosten zurueck.
IMHO muessen die Kosten fuer die Zustellung zu dir uebernommen werden vom Haendler.

Gruss
Dirk