Hallo, wie verhält es sich nun mit dem ach so tollen Fernabsatzgesetz? Gilt das jetzt für ganz Europa (also die Mitgliedstaaten) einheitlich?
Wenn ich zB einen Artikel mit Warenwert über 40,- euros zurückgeben wollte, müsste der Verkäufer doch auch für die Rücksendekosten aufkommen, oder??? wenn er gewerblich ist??!
ALso, wie ist das? zB in Belgien, Frankreich, England…
vielen Dank,
Duffy
Hallo,
wie verhält es sich nun mit dem ach so tollen
Fernabsatzgesetz?
ganz einfach: das gibt es seit gut acht Jahren nicht mehr, weil die Bestimmungen Anfang 2002 in das BGB integriert bzw. umfassend neu geregelt wurden.
Gilt das jetzt für ganz Europa (also die
Mitgliedstaaten) einheitlich?
Wenn ich zB einen Artikel mit Warenwert über 40,- euros
zurückgeben wollte, müsste der Verkäufer doch auch für die
Rücksendekosten aufkommen, oder??? wenn er gewerblich ist??!
ALso, wie ist das? zB in Belgien, Frankreich, England…
Die Schuldrechtsreform geht i.W. auf mehrere EU-Richtlinien zurück, in denen sich m.W. aber die 40 Euro nicht finden lassen. Zudem hatte jedes Land gewisse Spielräume bei der Umsetzung. Insofern wirst Du kaum umhinkommen, die betreffenden Rechtsgrundlagen in den Mitgliedsländern anzusehen oder eine entsprechende Studie zu finden.
Gruß
Christian
Hier noch der Link zum beschlossenen Gesetz:
http://www.bgbl.de/Xaver/start.xav?startbk=Bundesanz…
Hallo!
Geht zurück auf die EU-Richtlinie 97/7/EG (sog. Fernabsatzrichtlinie), diese setzt aber nur Mindeststandards fest, d.h. es ist den Mitgliedstaaten erlaubt zu Gunsten der Verbraucher abzuweichen. Versandkosten für die Rücksendung dürfen dem Käufer auferlegt werden (Art. 6 Abs. 1 FARL)
Gruß
Tom
Als allererstes sollte man prüfen, welches nationale Recht dem Vertrag überhaupt zugrunde liegt.
Dieses gilt dann unabhängig davon, was die EU Vorgaben aussagen.
Gruß
S.J.
vielleicht ist das hier ein erster Anhaltspunkt:
Zitat:
„Für bestimmte Verbraucherverträge gelten vorrangige Sonderregelungen, wonach das Recht im Aufenthaltsstaat des Verbrauchers gilt…“
aus:
http://www.portal21.de/cln_091/nn_1706010/Portal21/D…
(Absatz über ‚Anwendbares Recht bei Verträgen‘)
das klingt doch ganz gut?
oder übersehe ich da was???