Fernabsatzgesetz nur für deutsche Firmen gültig?

Hallo!

Laut Fernabsatzgesetz sind hiervon ja alle Geschäfte betroffen, die mit Fernkommunikationsmitteln abgeschlossen wurden. Nun stellt sich die Frage für mich, was wäre, wenn z. B. der Internetshop (allgemeine Ware, keine individuellen Anfertigungen etc.)seinen Sitz im europäischen Ausland (z. B. Luxemburg) hat? Außerdem würde der Shop eine deutsche Domäne benutzen und der ausländische Sitz der Fa. wäre erst nach Recherche ersichtlich? Würde das deutsche Recht trotzdem gelten? Laut Fernabsatzgesetz müssen zudem ja die Kosten für die Rückabwicklung vom Verkäufer getragen werden, wie verhält es sich, wenn er trotzdem Stornokosten verlangen würde?

Vielen Dank für euren Meinungsaustausch!

Grüße

Ich denke einmal das jeder Haendler der sich gezielt an Kunden in Deutschland wendet auch die deustchen Vorschriften einhalten muss.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Ich denke einmal das jeder Haendler der sich gezielt an Kunden
in Deutschland wendet auch die deustchen Vorschriften
einhalten muss.

Naja, nur was passiert, wenn die Fa. es nicht macht und seine Insel in der Karibik nicht verlassen möchte. Dann nützt doch das ganze teure Recht nichts!?