Hi Niels,
ab 40 Euro bezahlt der Händler das Rückporto.
Nicht ganz richtig.
Wenn der Händler Dir ein Rückgaberecht eingeräumt hat, trägt er die Kosten der Rücksendung, auch unter 40€. Wenn Du ein Widerrufsrecht hast und er in seinen AGB angekündigt hat, dass Du bis zu einem Kaufbetrag von 40€ die Rücksendekosten übernehmen musst, stimmt das auch. Ohne Ankündigung zahlt er alleine.
Wie sieht es aus mit den ursprünglichen Versandkosten
(Porto/Verpackung/Nachnahme) die der Kunde bezahlt hat. Gehen
die auch zu Lasten des Händlers?
Die zahlt der Käufer.
Gibt es dazu irgendwelche Urteile / Gesetzestexte?
Ist mir nicht bekannt. Das ist meines Erachtens aber auch eindeutig, da eben nichts im Gesetz dazu steht. Es geht um die Rückerstattung des Kaufpreises, nicht darum, wie (teuer) die Ware zu Dir gekommen ist.
Gruß
Oskar van de Kaalstraat