Hallo!
Ich habe bei einem großen Online-Versandhändler Waren im Wert von 90 Euro bestellt und im Wert von 45 Euro zurückgesendet. In der Erstattung des Betrages wurden nun anteilig Rücksendekosten abgezogen. Dagegen habe ich Widerspruch eingelegt, da der Wert meiner Bestellung UND der Rücksendung jeweils 40 Euro übersteigt. Man teilte mir nun mit, dass man aus Kulanz auf den Anteil der Rücksendekosten verzichtet und mir die 45 Euro erstattet. Nach einer Recherche dazu stieß ich bisher nur auf Auslegungen des Fernabsatzgesetzes, wonach der BESTELLWERT über 40 Euro liegen muss, nicht aber der Wert der Rücksendung bzw. - wie von diesem Versandhändler geschildert - jeder einzelnen Ware (Warenwerte waren 20 + 25 Euro). Wer versteht das Fernabsatzgesetz hier falsch - der Händler oder ich? Oder gibt es die Möglichkeit für den Händler, das Gesetz in den AGB „auszulegen“?
(Ich bekomme zwar mein Geld zurück, bin aber trotzdem der Meinung, dass dies nicht erst nach einer Beschwerde passieren sollte, die viele wahrscheinlich nicht einlegen.)
Grüße,
sonne