Fernabsatzgesetz - Rücksendekosten

Hallo!

Ich habe bei einem großen Online-Versandhändler Waren im Wert von 90 Euro bestellt und im Wert von 45 Euro zurückgesendet. In der Erstattung des Betrages wurden nun anteilig Rücksendekosten abgezogen. Dagegen habe ich Widerspruch eingelegt, da der Wert meiner Bestellung UND der Rücksendung jeweils 40 Euro übersteigt. Man teilte mir nun mit, dass man aus Kulanz auf den Anteil der Rücksendekosten verzichtet und mir die 45 Euro erstattet. Nach einer Recherche dazu stieß ich bisher nur auf Auslegungen des Fernabsatzgesetzes, wonach der BESTELLWERT über 40 Euro liegen muss, nicht aber der Wert der Rücksendung bzw. - wie von diesem Versandhändler geschildert - jeder einzelnen Ware (Warenwerte waren 20 + 25 Euro). Wer versteht das Fernabsatzgesetz hier falsch - der Händler oder ich? Oder gibt es die Möglichkeit für den Händler, das Gesetz in den AGB „auszulegen“?

(Ich bekomme zwar mein Geld zurück, bin aber trotzdem der Meinung, dass dies nicht erst nach einer Beschwerde passieren sollte, die viele wahrscheinlich nicht einlegen.)

Grüße,
sonne

Hallo!

Der Text des § 357(2) ist eindeutig:

…wenn der Wert der zurückgesandten Ware den Wert von 40 € nicht überschreitet…

darf der Händler verlangen,das der Kunde die Kosten trägt.

Übrigens,gibt Kunde Ware über 40 € insgesamt zurück,dann muss Händler auch die Hinsendekosten selbst tragen plus Rücksendekosten.

MfG
duck313

Hallo!

Also verstehe ICH das Fernabsatzgesetz richtig, oder?!

Der von dir am Schluss angesprochene Punkt führte meinerseits vor einigen Jahren schon zu einer Beschwerde bei einem anderen Onlinehändler, der dann auch plötzlich „aus Kulanz“ die Versandkosten erstattete.

Will mal wissen, wie viel Geld einige Händler da so „nebenher“ einnehmen…

Gilt das deutsche Fernabsatzgesetz uneingeschränkt auch für Firmen mit Hauptsitz im Ausland, aber deutschem Vertriebszentrum?

Grüße!

Hallo!

Es gilt deutsches Recht.

MfG
duck313