Fernabsatzgesetz umgehen !?

Hab da noch mal eine Frage. Wenn jemand bei E-Bay etwas anbietet und er dabei schreibt es ist nur für Werkstätten, Händler und Wiederverkäufer. Und er eine Rechnung mit Mehrwertsteuer schreibt! Hat er dann das Fernabsatzgesetz umgangen? Und muss somit nicht das 14 Tägige Rückgaberecht einhalten?
Soweit ich weiß steht im Fernabsatzgesetz das das Rückgaberecht sich nur auf Privat Personen beschränkt. Allerdings darf man dann eine Mehrwertsteuer ausweisen die ja nur einmal bis zum Entkunden berechnet wird???

Schon mal Danke für eure Antworten

Grüße
Maik

Moin

Von Gewerblich an Gewerblich gilt es meiner Kenntnis nicht (das Rücktrittsrecht/Widerrufsrecht).
Und wenn er in seiner Auktion solch einen Ausschluss hat und ein privater Kunde die Ware kauft so kann er sich weigern sie zu liefern.

Ne Steuer musste immer zahlen. Aber bei Ausgaben kriegste als Unternehmer die MwSt ja vom Finanzamt (Vorsteuer), von den Einnahmen zahlte was ans Finanzamt (Umsatzsteuer) und fertig XD

Bessere bildliche Erklärung hier:
http://de.wikipedia.org/wiki/Umsatzsteuer#Einfaches_…

MfG
Lilly