Hab da noch mal eine Frage. Wenn jemand bei E-Bay etwas anbietet und er dabei schreibt es ist nur für Werkstätten, Händler und Wiederverkäufer. Und er eine Rechnung mit Mehrwertsteuer schreibt! Hat er dann das Fernabsatzgesetz umgangen? Und muss somit nicht das 14 Tägige Rückgaberecht einhalten?
Soweit ich weiß steht im Fernabsatzgesetz das das Rückgaberecht sich nur auf Privat Personen beschränkt. Allerdings darf man dann eine Mehrwertsteuer ausweisen die ja nur einmal bis zum Entkunden berechnet wird???
Schon mal Danke für eure Antworten
Grüße
Maik