Fernabsatzgesetz und Verpackung

Hallo,

angenommen Person X hat bei einem Onlineshop über ein Internetauktionshaus zwei Artikel gekauft, bezahlt und auch erhalten.
Drei Tage nach erhalt hat Person X die Ware zurückgeschickt weil sie nicht seinen Vorstellungen entsprochen hat. (Ein Teil der Lieferung war sogar falsch weil falsche Farbe. War zwar nur eine kostenlose beigabe aber trotzdem falsch).

Nun hat Person X vom Verkäufer eine Mail bekommen in der er ihm mitgeteilt wird das die Ware, ich zitiere:

„Die von Ihnen zurückgesendete Ware kam leider in einem offensichtlich verschlechterten Zustand an uns zurück, so daß wir sie nicht mehr als Neuware einem anderen Kunden anbieten können. Für Retourwaren können wir nur noch einen deutlich geringeren Preis erzielen. Wir sind berechtigt für diese Verschlechterung der Ware einen Abzug vorzunehmen. Wir werden Ihnen von daher 70% vom Kaufpreis erstatten.“

Die Ware wurde aber in einwandfreiem Zustand zurückgeschickt, nur die Verpackung musste zum öffnen aufgeschnitten werden weil sie anders nicht zu öffnen war.

Kann man sich gegen das vorgehen des Händlers zur wehr setzen?

Danke schonmal

Kann man sich gegen das vorgehen des Händlers zur wehr setzen?

Ja, du kannst Klage erheben. So würde ich es machen.

Das bloße Öffnen der Verpackung stellt zwar eine Wertminderung dar; diese ist aber gem. § 357 III S. 2 (i.V.m. S. 1) BGB nicht ersatzpflichtig.

Levay

Bevor Klage erhoben wird, sollte vielleicht darüber nachgedacht werden, dem Verkäufer eine Frist zur vollständigen Rückzahlung zu setzen. Ggf. einen Anwalt einschalten. Dürfte idR schneller gehen als ein Gerichtsverfahren.

Bevor Klage erhoben wird, sollte vielleicht darüber
nachgedacht werden, dem Verkäufer eine Frist zur vollständigen
Rückzahlung zu setzen. Ggf. einen Anwalt einschalten. Dürfte
idR schneller gehen als ein Gerichtsverfahren.

Dem Händler wurde am 14.9. eine Frist von 7 Tagen gesetzt in der er aufgefordert wird den kompletten Betrag zurück zu erstatten.
Bis heute (19.9.) hat der Händler nicht reagiert.

Der Händler hat bis heute nicht geantwortet.
Es wurde nur ein Klärungsfall im Auktionshaus eröffnet bei dem man bestätigen soll das man sich darauf geeinigt hat den Kauf rückgängih zu machen.
Was nun?
Bei einem Warenwert von knapp 50€ ist der Gang zum Anwalt ja nicht wirklich sinnvoll, oder?