Fernabsatzgesetz Voraussetzungen?

Hallo zusammen!

Dass ich einen Artikel, den ich im Internet gekauft habe, innerhalb von 14 Tagen ohne Begründung umtauschen (also zurücksenden) kann, ist mir bekannt.

Wie gestaltet sich aber die Rechtslage, wenn ich eine Ware zwar per Internet bestelle, sie aber persönlich abhole?

Kommt der Kaufvertrag dann erst bei Abholung und Bezahlung der Ware oder schon durch die Bestellung und anschließende Bestätigung des Verkäufers zustande?

Besten Dank für eure Antwort

Hans

  1. Das FernAbsatzG ist mit der Schuldrechtsmodernisierung bereits zum 31.12.2001 außer Kraft getreten. Die entsprechenden Regelungen finden sich jetzt aber weitgehend unverändert im BGB (§ 312b.

2.Das schuldrechtliche Geschäft (der Kaufvertrag) wurde in Deinem Fall verbindlich über das Internet abgeschlossen. Damit könnte tatsächlich ein Fernabsatzvertrag mit dem von Die angesprochenen Rücktrittsrecht vorliegen. Dass das dingliche Geschäft (= Übereignung des Kaufgegenstandes) erst später erfolgt ist in diesem Zusammenhang unerheblich.

  1. Der Vertragsschluss mit Hilfe von Kommunikationsmitteln wie Internet, Fax o.ä. genügt aber für sich noch nicht. Es müssen weitere Voraussetzungen vorliegen:
  • Vertrag zwischen Unternehmer und Verbraucher (vgl. §§ 13f BGB)
  • Der Unternehmer muss seinen Vertrieb für den Fernabsatz organisiert haben (§ 312b Abs. I aE BGB).
  • Keine Ausnahme nach Abs. III, hier wohl kaum vorstellbar.

Gruß

Kuregonist