Fernabsatzgesetzt - Reklamation nach 14 Tagen?

Hallo liebe Gemeinde,

Folgender hypothetischer Fall (hoffentlich auch im richtigen board): Ein Kunde kauft ein Hemd. Probiert es an, mag Farbe und Stil und bezahlt es. Stellt dann aber nach Ablauf der 14-tägigen Rückgabefrist fest, dass das Hemd einen Mangel hatte, z.B. einen kleinen Flicken, der auf der Rückseite der Ärmel eingenäht wurde, mit Musterverlauf entgegengesetzt zum Ärmelmuster. Sobald man es also einmal gesehen hat, fällt es sehr ärgerlich auf, es wäre aber unmöglich gewesen, den Mangel bei der Anprobe zu sehen. Die Frage ist nun, könnte man dem Versandhändler noch eine Reklamation vorbringen oder stünde man nach Ablauf der Frist auf verlorenem Posten?

Vielen herzlichen Dank im voraus!

Sachmangelhaftung
Hallo,

sehr ärgerlich auf, es wäre aber unmöglich gewesen, den Mangel
bei der Anprobe zu sehen. Die Frage ist nun, könnte man dem
Versandhändler noch eine Reklamation vorbringen oder stünde
man nach Ablauf der Frist auf verlorenem Posten?

die Frage hat mit dem Fernabsatzgesetz, was es übrigens seit gut fünf Jahren nicht mehr gibt, sondern in das BGB integriert wurde, nichts zu tun. Es handelt sich um einen klassischen Fall von Sachmangelhaftung, der auch ein online-Händler unterliegt. Mehr: FAQ:1152

Gruß,
Christian

Fantastisch! Recht herzlichen Dank für die schnelle und informative Antwort. :smile: