Hallo Freunde,
Sachverhalt:
Ein Kunde bestellt eine Software per Fax zum Bruttopreis von 20,00 Euro.
Die Software wird auf einer CD augeliefert.
Die CD ist gepreßt und etwa 1200 mal ohne Beanstandungen verkauft worden.
Der Kunde installiert die Software.
Er ist aber aus irgendeinem belanglosen Grund(keine Mängel) mit der gelieferten Software nicht einverstanden.
Er sendet eine EMail und sendet gleichzeitig die bestellte Software als Einschreiben unfrei (Kosten 7,50 Euro) innerhalb von einer Woche zurück.
Frage:
Bin ich nach dem Fernabsatzgestz verpflichtet, diese Sendung unter Übernahme der Kosten anzunehmen?
Wer hat einen Tipp?
Gruß
Karl Heinz
Hallo!
Also entsiegelte Software musst du nicht zurücknehmen.
Gruß
Tom