Und warum sollte das jeweilige ausländische Recht zur
Anwendung kommen wenn ein ausländischer Unternehmer in
Deutschland eine Invitatio abgibt?
Zum einen habe ich das nie behauptet, zum anderen lässt sich aus der bisherigen Schilderung nicht entnehmen, ob der Unternehmer gezielt deutsche Verbraucher anspricht, was ich nun das dritte Mal anspreche und zum dritten solltest Du als angehender Jurist wissen, wie man Fälle schildert und wie die Herangehensweise ist, diese zu lösen. Ganz sicher nicht nach dem Motto „wo steht denn geschrieben das dies und das nicht zutrifft“.
Warum sollten automatisch die Grundgedanken des deutschen
Verbraucherschutzes zum tragen kommen? In anderen Länder kennt
man so etwas nicht. Warum sollte adann für den deutschen
Käufer gelten, was dem US-amerikanischem Käufer verwehrt wird.
Eben drum.
Auch hier kann ich wieder damit antworten: Warum nicht?
Der Verbraucherschutzgedanke fußt ja gerade darauf, dass er
dem Unternehmer umfassende Kenntnisse unterstellt die er zum
Betreiben seines Betriebes auch durchaus haben sollte. Der
Verbraucher dem eben nicht unterstellt werden kann, dass er
vorher in allen Belangen gründliche Informationen einholt und
dann abwägt wird dadurch bis zu einem gewissen Grad vor
unrühmlichen Geschäftspraktiken geschützt.
Das mag in dem einen oder anderen nationalen Gesetz berücksichtigt sein. Das Gesetz muss aber anwendbar sein.
Und nur weil man in anderen Ländern anders verfährt heißt das
ja nicht, dass wir es automatisch falsch machen. (Natürlich
dürfen wir auch nicht davon ausgehen es automatisch richtig zu
machen, es gibt letztlich keine allgemeine Lösung für
unterschiedliche Ausgangssituationen.)
Bevor Du über so etwas philosophierst, solltest Du Dich mal über die generellen Unterschiede der in der westlichen Welt geltenden Rechtssystem auseinandersetzen. Wird in Deutschland, dass im wesentlichen den Ursprüngen des römischen Rechts folgt, viel über Gesetze geregelt, kennt man in den USA so etwas wie ein BGB überhaupt nicht. Wie es in China, Russland und Kuba ist, weiß ich ehrlich gesagt nicht. Verbraucherschutzrechte, wie es sie in Deutschland gibt, sind aber weltweit eher die Ausnahme. Insofern finde ich die Erwartung, dass diese auch weltweit zu gelten haben, etwas befremdlich.
Du unterstellst per se, dass die deutsche Auffassung von Verbraucherschutz gefälligst weltweit zu gelten hat. Falsch.
Unfug, ich habe meine Meinung gesagt und das auch eindeutig zu
verstehen gegeben. Ich glaube das Recht auf eine eigene
Meinung hat sich glücklicherweise bereits in den meisten
Industriestaaten durchgesetzt…
Sachliche Auseinandersetzungen sind nicht Dein Ding, richtig? Die persönliche Meinung ist bei der Erörterung von Rechtsfragen auch eher hinderlich.
Ich habe bisher von dir nur einen einzigen Einwand gehört, in
deinem letzten Beitrag hast du dich ja darauf beschränkt
einfach zu fragen warum deutsches Recht zur Anwendung kommen
sollte. Das ist keine Argumentation und am wenigsten ein „gut
vorgebrachtes Argument“.
Das ist falsch. Ich habe mehrfach darauf hingewiesen, dass man das so pauschal einfach nicht beurteilen kann. Insofern ist die Frage, warum Du nun meinst, dass bestimmtes Recht anwendbar wäre, durchaus legitim.
Aber ich will gerne auf deinen Einwand vom Anfang eingehen:
Nur weil ich als Deutscher bei einem Onlineshop im Takatuka Land kaufe, heißt aber noch lange nicht, dass deutsches Recht anwendbar wäre. Das wäre auch kaum praktikabel und würde für den Shop ein unkalkulierbares Risiko bedeuten.
Demzufolge müsste ein jeder Verbraucher sich vor einem Kauf
umfassend über die Rechtslage informieren, abwägen ob das
Risiko tragbar ist und dafür in den meisten Fällen einen
Rechtsbeistand bemühen. Das würde zwar vielen Juristen Geld in
die Kassen spülen, aber es wäre für den Verbraucher so teuer,
dass er das nur tun würde wenn es um etwas von großer
Wichtigkeit ginge. In allen anderen Fällen würde jedes
potentiell gut verlaufende Auslandsgeschäft im Keim erstickt
werden was dann keinem etwas bringt. Insofern dürfte
Verbraucherschutz ausnahmsweise auch einmal im Interesse des
Unternehmers liegen, denn die meisten Transaktionen verlaufen
ja noch immer problemfrei. Es gibt hier also keinen Grund
denjenigen das Risiko tragen zu lassen der ein einziges
Geschäft abschließt, der der viele Geschäfte abschließt kann
eintretende Risiken viel besser verkraften.
Auch wenn Du es vehement bestreitest, bist Du schon der Auffassung. dass deutscher Verbraucherschutz weltweit zu gelten hat. Ich bestelle etwas online in Shanghai und es hat deutsches Recht zu gelten. Dass Verkäufer sich in ihrer gesamten Strategie, auch der Kalkulation, natürlich auf die geltende Rechtslage ausrichten, vergisst Du dabei.
Dem deutschen Verbraucher muss schon bewusst sein, dass seine Rechte nicht weltweit gelten. Alles andere wäre naiv.
Ich denke das ist argumentation genug um mich nicht als
gänzlich renitent erscheinen zu lassen. So möchte ich
keinesfalls auftreten, aber bisher konntest du mich halt nicht
so ganz überzeigen und das wäre auch nichts schlimmes wenn es
für das Problem eine Lösung gäbe, aber es scheint hier ja nur
unterschiedliche Meinungen zu geben…
Es ist relativ eindeutig, wo und wann welches Recht zur Anwendung kommt. Deiner Argumentation folgend müssten Ehrenmorde in Deutschland auch nach der Sharia verfolgt werden.
S.J.