Fernabsatzrecht oder individuelle AGB gültig?

Normalerweise ist ja im Fernabsatzgesetz geregelt, daß Rücksendungen im Wert über 40,-.€ portofrei sind.
Wenn ein Anbieter in seinen AGB schreibt, daß Rücksendungen IMMER vom Kunden frankiert werden müssen, was hat dann Gültigkeit:
Das Fernabsatzgesetz oder diese individuellen AGB?

Hier solltest Du fündig werden:

http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__357.html

Das ist die gesetzliche Grundlage und die kann auch durch AGBs nicht ausgehebelt werden.

Viele Grüße,
Focfoc

Hallo,

das ist da nicht geregelt. Geregelt ist, wer die Kosten für den Rückversand zu tragen ist. Das hat nichts mit dem Frankieren zu tun, da geht es „nur“ um die Frage, ob der Kunde das Porto erstattet bekommt oder nicht.

Das Verbot unfreier Versendung benachteiligt den Versender auch nicht unangemessen. Denn erstens hat er eine Schadensminderungspflicht (Mehrkosten unfreien Versands) und zweitens muss auch der Empfänger prüfen dürfen, ob überhaupt ein fristgerechter berechtigter Widerruf vorlag oder die Ware über Prüfen hinaus genutzt wurde.

VG
EK

P.S. Es gibt seit 7 Jahren kein Fernabsatzgesetz mehr, seit dieses in das BGB integriert wurde.

http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__357.html
Das ist die gesetzliche Grundlage und die kann auch durch AGBs
nicht ausgehebelt werden.

…was sie ja auch durch das Gebot, nur frankiert zurückzusenden, nicht wird, wie sich durch Lesen der Norm leicht feststellen lässt.

VG
EK

Stimmt. Solange es nur um’s Frankieren geht- also praktisch um das Auslegen des Betrags, ist’s okay.

Nur am Rande… es gibt kein Fernabsatzgesetz mehr.

Wie du am Link bemerkt haben dürftest ist das jetzt alles im BGB geregelt.