Fernabsatzverträge bei eBay

Wie sieht das eigentlich aus mit eBay? Gelten dort die Regelungen zu den Fernabsatzverträgen auch generell? Ich habe konkret vor, einen PC über eBay zu kaufen. Ein Verkäufer spricht dort ausdrücklich von dem Recht, den PC innerhalb von 14 Tagen problemlos zurückgeben zu können gegen Kostenerstattung. Der andere wiederum nicht. Ist es nicht so, dass das Rückgaberecht generell möglich ist (zumindest bei PC’s)?

Gruß, Mathias

Hi
Privatverkauf oder Händler? Das ist schon mal ein grundlegender Unterschied.
HH

Hi
Privatverkauf oder Händler? Das ist schon mal ein
grundlegender Unterschied.
HH

Das weiß ich leider nicht. Es steht nicht mit bei.

Gruß, Mathias

Hi
Privatverkauf oder Händler? Das ist schon mal ein
grundlegender Unterschied.
HH

Hallo,

im Prinzip schon, aber ganz korrekt muss es heißen: Verbraucher oder Unternehmer ?

Denn z.B. ein Arzt, der seinen alten Praxiscomputer verkauft ist kein Händler, aber ein Unternehmer, da er diesen Computer gewerbsmäßig eingesetzt hat. Somit ist er aber einem Händler, der Computerhandel als sein Hauptgeschäft betreibt, gleichgestellt.

Gruß

Matthias

Die Freg ist, ob auch ein Händler dir dies überhaupt einräumen muss, wenn es kein Festpreis ist. Die Frage, ob die Regelungen der Fernabsatzverträge bei Auktionen greifen ist noch nicht höchstrichterlich entschieden, daher würde ich immer, wenn überhaupt bei ebay, einen PC nur kaufen, wo der Händler mir dieses Recht explizit einräumt.

Was ist, wenn man einen Artikel bei eBay sofort kauft? Der Verkäufer, bei dem ich etwas kaufen möchte, schreibt in seinem Artikel ausdrücklich, dass der Käufer den Artikel innerhalb von 14 Tagen ab Kauf ohne Gründe zurückgeben kann. (–> fragt sich nur, ob die 14 Tage ab Kauf so sinnvoll sind, da ja der Kauf schon mit dem Zuschlag erfolgt)

Woher weiß ich, ob der Verkäufer ein Händler ist? Soll ich ihn im Zweifelsfall fragen?

Gruß, Mathias