Fernabsatzverträge

Hallo zusammen,
eben lese ich auf einer Verlagswebseite diesen Hinweis:"Ändert sich meine Adresse, erlaube ich der Deutschen Post AG, dem Verlag meine neue Anschrift mitzuteilen. Die Prämie wird NACH erfolgter Bezahlung des Test-Abo-Preises zugesandt. Bei Fernabsatzverträgen unter 200 Euro besteht kein gesetzliches Widerrufsrecht. "
Frage: Ist die Aussage „Bei Fernabsatzverträgen unter 200 Euro besteht kein gesetzliches Widerrufsrecht.“ statthaft?
Danke
Michael

Hallo Michael,

das Fernabsatzgesetz gilt nicht bei Zeitungsabonnements.
Daher ist die Aussage m.E. korrekt.

Gruß
Phillip

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Frage: Ist die Aussage „Bei Fernabsatzverträgen unter 200 Euro
besteht kein gesetzliches Widerrufsrecht.“ statthaft?

Hi,

maßgeblich wird hier nicht der Widerruf wegen Fernabsatzgeschäft eingreifen, weil Zeitungen etc. ausgenommen sind.

§ 312d Abs. 4 Nr. 3 BGB
http://bundesrecht.juris.de/bgb/__312d.html

Hier greift dann idR das Widerrufsrecht wegen Ratenlieferungsvertrag nach § 505 Abs. 1 BGB zu. Und dieses widerum ist aber nicht anwendbar, wenn die Jahressumme der Ratenlieferung 200 Euro nicht erreicht.

Hier verweist § 505 Abs. 1 S. 2 BGB
http://bundesrecht.juris.de/bgb/__505.html

auf § 491 Abs. 2 und 3 BGB womit die 200,- Euro des § 491 Abs. 2 Nr. 1 BGB erfasst sind.
http://bundesrecht.juris.de/bgb/__491.html

Ergebnis: Der Hinweis ist korrekt, weil er geltendes Recht darlegt. Nichts verwerfliches.

Mfg vom

showbee

Es greift das Verbraucherkreditgesetz, da es sich um langfristige immer wiederkehrende Zahlungen handelt.
Siehe normale Kredite, Versicherungspolicen… dabei werden auch nicht immer mindestens 200 € erreicht.

Übrigens: Beim Widerrufsrecht für Haustürgeschäfte z.B. ist die maximale Summe 40 €. Was drüber ist unterliegt diesem Gesetz.
Wieso sollten beim Fernabsatzgesetz höhere Werte gelten ?

Bitte sieh doch mal nach
http://bundesrecht.juris.de/bgb/index.html

BigJohn

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Übrigens: Beim Widerrufsrecht für Haustürgeschäfte z.B. ist
die maximale Summe 40 €. Was drüber ist unterliegt diesem
Gesetz.
Wieso sollten beim Fernabsatzgesetz höhere Werte gelten ?

Den § möchte ich sehen in dem das Fernabsatzgesetz auf 40 € eingeschränkt ist…

Gruß
Phillip

Absoluter Unfug und Quatsch!!!
Hallo BigJohn!!!

also vorweg mal ein paar persönliche Worte: es ist sehr nett, wenn sich neue User bemühen wollen und Antworten in den Foren beisteuern wollen. Das ist aller Ehren wert und davon leben auch diverse Foren.

Aber: wenn man keine genauen Kenntnisse hat, dann sollte man sich darauf beschränken Meinungen zu geben, aus denen ersichtlich ist, das es eben nur eine Meinung, aber kein Wissen ist. Du schreibst hier seit ein paar Tagen im Forum so ziehmlich viel Unsinn und das ärgert all diejenigen, die auf die Fragen bereits geantwortet haben, weil ihre Antworten nunmehr in „schlechtem“ Licht stehen. Der Fragende kann nicht leicht unterscheiden, welche der Antworten nun die richtige ist, wenn alle Antworten parallel stehen. Also seh ich mich bspw. gezwungen immer und immer wieder falsche Antworten als solche zu kennzeichnen.

Also schreib doch nicht:

Es greift das Verbraucherkreditgesetz, da es sich um
langfristige immer wiederkehrende Zahlungen handelt.

Sondern

Es greift meiner Meinung nach …

dann erkennt man, dass du nicht sicher bist. Die Aussage ist nämlich absoluter Quatsch! Zum einen gibt es das Verbraucherkreditgesetz nicht mehr. Das wäre nicht weiter tragisch, da es numehr ins BGB integriert ist. Aber schon dem Grunde nach greifen die Regeln zum Verbraucherkredit nicht bei jeder Ratenlieferung / Teillieferung.

Grund: Es bedarf für einen Verbraucherkredit immer einer Gegenleistung FÜR DEN KREDIT (ZINSEN!!)
http://bundesrecht.juris.de/bgb/__491.html

„Für entgeltliche Darlehensverträge zwischen einem Unternehmer als Darlehensgeber und einem Verbraucher als Darlehensnehmer …“

Siehe normale Kredite, Versicherungspolicen… dabei werden
auch nicht immer mindestens 200 € erreicht.

Diese Aussage ist genau so Unfug. Es gibt durchaus Minikredite, bei denen 200 Euro Entgelt (Zins) nicht erreicht. Kauft man bspw. einen Computer bei XXX und nimmt einen Verbraucherkredit auf, dann ist bspw. Kreditsumme über 500 Euro für ein Jahr. Da müsste ja der Zins 40% (!!!) betragen um über 200 Euro zu kommen.

Übrigens: Beim Widerrufsrecht für Haustürgeschäfte z.B. ist
die maximale Summe 40 €. Was drüber ist unterliegt diesem
Gesetz.

Ja, aber doch nur, wenn man sofort bezahlt, oder? Also bitte genauer zitieren.

nicht nur so http://bundesrecht.juris.de/bgb/index.html
sondern so http://bundesrecht.juris.de/bgb/__312.html
§ 312 Abs. 3 Nr. 2 BGB!

Wieso sollten beim Fernabsatzgesetz höhere Werte gelten ?

Ganz einfach, weil es andere Regelungsbereiche sind. Was ist denn das für ein Argument?

Also, in Zukunft bitte

  1. andere Antworten lesen und ggf. auf diese eingehen, wenn diese falsch sind

  2. eigene Meinungen fundiert unterlegen bzw. deutlich machen, dass man sich nicht sicher ist

Dann hättest du mir zum einen diese Nachricht erspart, weil du meine Antwort gelesen hättest!!!

Danke und frohes Neues

der showbee

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