Es wurde im Sinne des Fernabsatzes ein Vertrag über eine zweijährige Nutzung eines Mobilfunkunternehmens geschlossen. Innerhalb der zweiwöchigen Kündigung wurde nach Rücksprache mit der Servicehotline folgender „Dreizeiler“ aufgesetzt und versucht, über eine Faxnummer an das Unternehmen zu senden. „Hiermit kündige ich –xy – Kartennummer xxx meinen Vertrag innerhalb der zweiwöchigen Kündigungsfrist im Probemonat.“
Leider stellte sich die Faxnummer als unerreichbar heraus (Dauerbesetzt, auch nachts um drei!), weshalb eine Mailadresse benutzt wurde.
Am folgenden Tag kommt eine Mail vom Serviceteam: „wir haben deine Kündigung erhalten und bedauern deine Entscheidung sehr. Natürlich werden wir deinen Vertrag wunschgemäß beenden, dieser endet am 22.11.2015.“
Die Willensbekundung zum Abbruch des Fernabsatzvertrages wurde also rechtzeitig zugestellt, allerdings nicht als „Widerruf“ erkannt. Logisches Denken hat vielleicht ausgestzt, denn wer kündigt denn einen Zweijahresvertrag bereits nach wenigen Tagen?
Meine Frage lautet: ist dieser Fernabsatzvertrag nun regulär durch die verwendete Formulierung beendet?
Vielen Dank schon mal
Jürgen
Der Support hat Schläger verdient!
Hat der das tatsächlich so gesagt?
Das ist FALSCH. Du hättest den Vertrag nicht kündigen sonder WIDERRUFEN müssen. Bzw vom Vertrag zurücktreten müssen.
„also: Hiermit wiederrufe ich… blabla … gesetzlichen Frist“
Also der Kündigungsbestätigung für 2015 förmlich widersprechen und erklären, wasd eigentlich wolltest und dass du das innnerhalb der 14 Tage ordnungsgemäß gemacht hast.
Ungerfähr so : Ich widerspreche Ihrer Kündugun zum xx.xx.xx!
Begründung. Ich bin vom abgeschlossene Vertrag innerhalb der gesetzlich gewährten 14tägigen Wiedrufspflicht zurück getreten, der Vertrag endet daher mit sofortiger Wirkung. Ich bitte um Korrektur.
Der Text der ursprünglichen Kündigung wurde mir von Ihrem Support so vor geschlagen.