Fernabsatzvertrag? Widerruf?

Hallo Experten,

folgender Fall:

Eine Person hat an einem Gewinnspiel teilgenommen um ein Auto zu gewinnen. Einige Wochen später bekommt sie einen Anruf indem der Person erläutert wird, dass die Verlosung des Autos noch einige Monate auf sich warten lässt, für die Wartezeit bietet man der Person ein Zeitungsabo und einen Reisegutschein an. Die Person hat daran kein Interesse, ist aber damit einverstanden, dass man ihr Informationsmaterial zusendet.

Nach weiteren einigen Wochen bekommt die Person per Post kein Informationsmaterial, sondern eine Abo-Buchungsbestätigung für eine Zeitschrift. An dieses Abo ist die Person gemäß Anschreiben 12 Monate gebunden. Desweiteren wird darauf hingewiesen dass gemäß § 505 I Satz 2,3, § 491 II Nr. 1 BGB bei Fernabsatzverträgen kein Widerrufsrecht besteht, da der bis zum frühestmöglichen Kündigungszeitpunkt vom Verbraucher zu zahlende Betrag 200,00 Euro nicht übersteigt.

Außerdem stehen in diesem Schreiben 2 Reisegutscheine zur Wahl, die Person solle sich bitte für einen der beiden Reisegutscheine entscheiden und einen Anforderungscoupon absenden. Auf diesem Anforderungscoupon muss die Person folgendes unterschreiben um den Reisegutschein zu erhalten: „Hiermit bestätige ich die im Begrüßungsschreiben angegebenen Bankdaten und erteile Ihnen hiermit die Einzugsermächtigung für die Bezugsgebühren der von mir abonnierten Zeitschrift“.

Wie kommt die Person aus diesem ungewollten „Vertrag“ wieder raus?

Gruß
Antje

Wie kommt die Person aus diesem ungewollten „Vertrag“ wieder
raus?

Gar nicht. Es gibt keinen Vertrag, also kann man auch aus keinem Vertrag „rauskommen“.

Levay

Stellt das Zeitungsabo keinen Vertrag dar? Die Person möchte kein Zeitungsabo, laut Anschreiben ist die Person nun aber verpflichtet die Zeitschrift 12 Monate zu beziehen und hat scheinbar kein Recht auf Widerruf. Ist dem so? Oder kann die Person doch etwas dagegen tun?

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Ein Vertrag ist nichts weiter als eine Einigung. Eine Einigung liegt vor, wenn zwei Leute sich über etwas einig sind. Nach deiner Schilderung ist man sich aber nicht über ein Abo einig geworden. Zur Begründung eines Vertrages bedarf es (von ganz, ganz wenigen Ausnahmen abgesehen) immer mit der Mitwirkung aller Vertragsparteien.

Mal ehrlich: Fändest du das in Ordnung, wenn Firma XYZ einfach so bestimmen könnte, dass Person ABC jetzt einen Vertrag mit ihr hat?

Das kann nicht sein.

Das ist auch nicht so.

Levay