Fernabsatzvertrag

Liebes Forum,
folgenden Fall werde ich mal annehmen und rege ich zur Diskussion an:
Herr Bauherr hat über Internet einen Kontakt zu einem Badartikellieferanten (Fa. KaufDeinBad) innerhalb Deutschlands hergestellt. Herr Bauherr wird sich nach einigen emails und Telefonaten bald einig über den Kauf eines Whirlpools. Die Farbe und Form wählte Herr Bauherr nicht aus dem Standardkatalog des Händlers, sondern fragte explizit nach, ob dieser einen mit den gewünschten Eigenschaften bestellen und liefern kann. Herr Bauherr bestellt einen Whirlpool Ende Oktober 2005 und in der umgehend schriftlich zugegangen Auftragsbestätigung wird eine Lieferunf in KW 46/47 genannt.
Nachdem in KW 49/50 immernoch keine Lieferung stattfand fragte Herr Bauherr beim Lieferanten nach. Dieser war zeitweise schwer erreichbar. Firma KaufDeinBad beteuerte, dass die Wanne am 2.12. (etwas später als vereinbart) bereits einer Spedition übergeben hat und sich den Verzug nicht erklären konnte. KaufDeinBad kümmerte sich vorgeblich und sagte die Lieferung nach Kontaktierung der Spedition eine Lieferung am 22.12. zu. Herr Bauherr freut sich und nimmt sich vorsorglich Urlaub und organisiert Hilfe für das Abladen an diesem Tag. Jener verstreicht jedoch ohne Anzeichen eines Spediteurs. Verärgert ist er und fragt erneut bei KaufDeinBad nach… Nun will er den Namen der Spedition um sich selbst nach dem Lieferzustand direkt zu erkundigen. Ein zusagter kurzfristiger Rückruf findet nicht statt, und so verstrich die Weihnachtszeit und Sylvester und Herrn Bauherr bleibt nichts übrig als per email seiner Verärgerung über die Informationspolitik von KaufDeinBad Luft zu machen. KaufDeinBad schickt daraufhin am 2.1.2006 eine email und erklärt darin, dass die Spedition beim Umladen einen Schaden verursachte. KaufDeinBad will sofort Ersatz bestellen und diese dann per Express zusenden. (Zur Erinnerung: Die angesetzte Lieferzeit bei der Bestellung war ca. 3-4 Wochen). Herr Bauherr akzeptiert dies stillschweigend und wartet bis heute auf die Lieferung des bestellten Whirlpools. Die ursprünglich angesetzte Lieferzeit ist schon verstrichen und mehrere Kontaktversuche vorzugsweise per email, da telefonisch schwer erreichbar, bleiben unbeantwortet.

Fragen zu dem Fall:
Wann kann Herr Bauherr vom Kauf zurücktreten?
Welche Möglichkeiten hat Herr Bauherr?
Muss Herr Bauherr den Kaufvertrag als Käufer erfüllen, da das Fernabsatzgesetz den Widerruf von Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind nicht vorsieht.
Wie lange muss Herr Bauherr Fa. KaufDeinBad Zeit geben zur Erfüllung des Vertrages wenn er nicht widerrufen kann?

Danke für’s mitdenken :smile:

Fa. KaufDeinBad per Einschreiben in Lieferverzug setzen und deutlich auf die bisher verstrichenen Liefertermine verweisen.
Einen letztmaligen Liefertermin (Datum des Schreibens + 12 Werktage) setzen und mitteilen, dass danach der Kaufvertrag auf Grund Nichterfüllung durch die Verkäuferseite als gelöst zu betrachten sei.
Schadensersatzforderungen für den Mehrpreis eines gleichwertigen zu beschaffenden Whirlpools und den unnützen Urlaubstag ankündigen.

Siehe auch BGB §§280f, 286

Gruß
Christian
meine beischeidene Meinung gem. Art. 5 Abs. 1 GG und keine Rechtsberatung