eine Frage hab ich zum FernAbsatzGesetz:
Wer bezahlt das Porto, wenn die Lieferung wieder zurückgeschickt wird?
Ich weiß bei amazon.de, dass dort ab einem Wert von 40€ die Ware kostenlos zurückgeschickt werden kann, da amazon eine Art Coupon ausstellt, womit man dann portofrei die Ware zurücksenden kann.
Sind solche Leistungen nach Gesetz Pflicht? Denn bei dem Anbieter, wo ich nun gekauft habe, steht folgendes in den AGBs:
"5. Rückgaberecht
Wir garantieren für nicht benutzte Ware ein Rückgaberecht innerhalb von 14 Tagen. Die Rückgabefrist wird gewahrt durch das fristgerechte Absenden der Ware (Rechnungsdatum). Die Rücksendung wird von uns nur angenommen, wenn sie ausreichend frankiert wurde."
Ausreichend frankiert schreiben die da - amazon macht’s kostenlos! was ist nun richtig, wer muss das Porto bezahlen?
gesetzt den Fall, dass Du als Privatkunde bestellt hast, ist diese AGB so seit 1.1.2002 anzweifelbar. Es soll so laufen wie amazon es macht. Wenn Du per Internet, Fax, Brief, Karte etc, was bestellst kannst Du ohne Angabe von Gründen 14 Tage nach Erhalt der Ware diese zurücksenden, wenn Du Sie nicht gebraucht hast (Ausnahme, CDs DVDs etc. müssen versiegelt bleiben, keine verderblichen Waren, keine Sonderanfertigung nach Deinen Wünschen). Ist der Wert der Bestellung unter € 40.- musst du zahlen, ansonsten der Händler (der auch für den Rücktransport haftet, aber Du musst die Ware zurücksenden, also keine Abholverpflichtung des Händlers).
Strittig ist der Fall, wo lt. AGB Du das Paket frankiert zurücksenden musst, Du aber dies Kosten erstattet bekommst, ich gehe aber davon aus, dass Deine AGBs sich darüber ausschweigen.
Was mich verwundert (und das lässt doch auf eine nicht seriöse Firma schließen, oder?) ist eine Stelle der AGBs, die lautet:
Rückgaberecht
Wir garantieren für nicht benutzte Ware ein Rückgaberecht innerhalb von 14 Tagen. Die Rückgabefrist wird gewahrt durch das fristgerechte Absenden der Ware (Rechnungsdatum). Die Rücksendung wird von uns nur angenommen, wenn sie ausreichend frankiert wurde.
Ausreichend frankiert? Ich dachet laut Gesetz habe ich das Recht ab einem Bestellwert von 40€ (und mein Produkt hat 200€ gekostet), dass das Unternehmen die kosten bezahlt?
Ist das quasi Betrug dieser Firma? Nachlesen kann es jeder!
Wir garantieren für nicht benutzte Ware ein Rückgaberecht
innerhalb von 14 Tagen. Die Rückgabefrist wird gewahrt durch
das fristgerechte Absenden der Ware (Rechnungsdatum). Die
Rücksendung wird von uns nur angenommen, wenn sie ausreichend
frankiert wurde.
Ausreichend frankiert? Ich dachet laut Gesetz habe ich das
Recht ab einem Bestellwert von 40€ (und mein Produkt hat 200€
gekostet), dass das Unternehmen die kosten bezahlt?
Ist das quasi Betrug dieser Firma? Nachlesen kann es jeder!
Hallo,
ob seriös oder nicht muss jeder selbst beurteilen und Betrug liegt auch nicht vor, die AGB des Händlers sind nur nicht professionell gemacht und daher, wie bei vielen kleinen Händlern fehlerhaft. Da wollte er sich absichern und seine Kosten klein halten und dies ist halt schief gelaufen.
Zum Rückgaberecht habe ich vorher schon was gepostet. Wenn der Händler per Nachnahme versendet, kann er diese Kosten von Dir verlangen, wenn Du Nachnahme bei der Bestellform angegeben hast.
Ich würde bei diesem Miniangebot und der angebotenen Referenz (0 bewertungen eines mir unbekannten Zertifiziersystems) nix bestellen.
Sende das ganze zurück ( frankiert und als Einschreiben ) und bestehe auf Rückzahlung Deines Betrages plus ausgelegtem Porto.
Wir garantieren für nicht benutzte Ware ein Rückgaberecht
innerhalb von 14 Tagen. Die Rückgabefrist wird gewahrt durch
das fristgerechte Absenden der Ware (Rechnungsdatum). Die
Rücksendung wird von uns nur angenommen, wenn sie ausreichend
frankiert wurde.
Ausreichend frankiert? Ich dachet laut Gesetz habe ich das
Recht ab einem Bestellwert von 40€ (und mein Produkt hat 200€
gekostet), dass das Unternehmen die kosten bezahlt?
Ist das quasi Betrug dieser Firma? Nachlesen kann es jeder!
Nein, das ist sicher kein Betrug, da ich folgendes vermute :
Unfreie Sendungen sind unverhältnismäßig teuer und werden daher nicht angenommen. Das Porto bekommt man bei einem Warenwert von über 40,00 EUR aber erstattet.
Wir jedenfalls machen das so, denn eine unfreie Sendung kostet a) locker 2,00 EUR mehr als eine frankierte und b) hat man ja nun auch nicht immer Bock, an der Tür irgendwelche Kleinbeträge abzukaspern.
Wie gesagt, das Porto für die Rücksendung bekommt der Kunde dann selbstverständlich erstattet, per Verrechnungsscheck oder per Überweisung.
Bezieht sich die Verpflichtung zur Übernahme der Portokosten eigentlich nur auf die Rücksendung, oder muss der Händler auch das Porto für die ursprüngliche Zusendung erstatten??