Fernbeziehung, Einziehen, Ummelden, Harzt IV hilfe

Hallo,
ich würde mich sehr freuen, wenn man mir bei folgendem Fall behilflich sein könnte. Es geht um ein Paar mit Fernbeziehung die eventuell zusammenziehen wollen.
Er steht in einem festen Arbeitsverhältnis ist Haupt- und Alleinmieter in einer Wohnung für die man einen Wohnberechtigungsschein braucht, den bekam er über das Bergmannsrecht, er ist allerdings nicht mehr beim Bergbau, durfte aber dort wohnen bleiben.
Sie macht in 3Monaten Ihre Ausbildung zu Ende und ist bis dahin mehrere Wochen bei Ihm.
Das Paar plant zusammenzuziehen sobald Sie eine Arbeitsstelle bei ihm im Umfeld hat.

Wenn sie bei ihm ist und Bewerbungen schreibt, darf sie, dann zwecks Post ihren Namen einfach als Türklingelschild draußen anhängen ohne bei ihm gemeldet zu sein oder im Mietvertrag zu stehen?
Sie wohnt/ ist noch gemeldet bei ihrer Mutter.
Sie müsse ja dann auch die Adresse des Freundes in die Bewerbungen schreiben, wo Sie zwar zur Zeit sich aufhält, aber noch nicht hingezogen ist.

Falsche Doppelnamen bei der Adressierung in der Bewerbung sähen ja bestimmt doof aus.

Die andere Sache ist, die beiden Städte liegen halt sehr weit auseinander. Wenn Sie nicht soschnell nach der Ausbildung eine Arbeitsstelle findet würde sie bei Ihrer Mutter, die nicht viel verdient, Hartz IV bekommen. Bei dem Freund, wäre das eine eheähnliche Gemeinschaft und er müsste laut Onlineberechnungen vollständig für sie aufkommen und sie sieht keinen Cent vom Amt.
Beides sehr doof, gibt es da eine Lösung?

Kann die Freundin überhaupt in so einen Mietvertrag mit rein, wenn der über einen Wohnberechtigungsschein lief?

Ist ein Untervermietervertrag einfacher zu regeln?

Soweit ich weiss, wäre der Freund mies dran, wenn Sie im Mietvertrag mitdrinsteht, für den kompletten Haushalt aufkam und die Trennung bevorsteht, sie aber nicht rauswerfen kann, weil sie als zweite Mieterin ausgeführt ist. Kann man soetwas in einem Untermietervertrag oder anders regeln? (Miese Frage, aber ich soll sie stellen).

Die Nachbarn haben sich wohl schon an Sie gewöhnt.
Der Vermieter weiss bescheid, dass sie immer sehrlange da ist.
Nebenkosten werden auch über qm und nicht über Personenzahl berechnet.

Ich würde mich unheimlich über Ideen, Antworten und Stellungsnahmen freuen.

Lieben Gruß
Sebastian

Hallo,

Wenn sie bei ihm ist und Bewerbungen schreibt, darf sie, dann zwecks Post ihren Namen einfach als Türklingelschild draußen anhängen ohne bei ihm gemeldet zu sein oder im Mietvertrag zu stehen?

Es gibt eine Lösung, die in vielerlei Hinsicht besser ist: In der Anschrift wird unter dem Namen der Freundin noch c/o und der Name des Freundes angegeben. Der Brief landet beim Freund im Briefkasten und kein Passant/Nachbar/GEZ-Schnuffler etc. pp. bekommt das mit.

Sie wohnt/ ist noch gemeldet bei ihrer Mutter.
Sie müsse ja dann auch die Adresse des Freundes in die Bewerbungen schreiben, wo Sie zwar zur Zeit sich aufhält, aber noch nicht hingezogen ist.

Kein Problem, man darf sich seine Post hinschicken lassen, wo man will.

Falsche Doppelnamen bei der Adressierung in der Bewerbung sähen ja bestimmt doof aus.

Auf jeden Fall.

Die andere Sache ist, die beiden Städte liegen halt sehr weit auseinander. Wenn Sie nicht soschnell nach der Ausbildung eine Arbeitsstelle findet würde sie bei Ihrer Mutter, die nicht viel verdient, Hartz IV bekommen. Bei dem Freund, wäre das eine eheähnliche Gemeinschaft und er müsste laut Onlineberechnungen vollständig für sie aufkommen und sie sieht keinen Cent vom Amt.

Ein weites Feld und man kann sich über das Vorliegen einer solchen Gemeinschaft vortrefflich streiten.

Beides sehr doof, gibt es da eine Lösung?

Also entweder sie sind eine solche Gemeinschaft oder eben nicht.

Kann die Freundin überhaupt in so einen Mietvertrag mit rein, wenn der über einen Wohnberechtigungsschein lief?

Ist die Wohnung für zwei Personen geeignet? Was sagt der Vermieter dazu. In der Regel fliegt man aus so einer Wohnung nicht raus, weil man jetzt zuviel verdient oder weil man eine Beziehung eingeht.

Ist ein Untervermietervertrag einfacher zu regeln?

Der Vermieter muss da wohl zumindest gefragt werden.

Soweit ich weiss, wäre der Freund mies dran, wenn Sie im Mietvertrag mitdrinsteht, für den kompletten Haushalt aufkam und die Trennung bevorsteht, sie aber nicht rauswerfen kann, weil sie als zweite Mieterin ausgeführt ist. Kann man soetwas in einem Untermietervertrag oder anders regeln? (Miese Frage, aber ich soll sie stellen).

Ja, rausschmeißen und Prügel androhen. Selber ausziehen und Ex drin wohnen lassen. Iregendwelche rechtlichen Gestaltungen nutzen im Ernstfall ohnehin nicht vor Problemen.

Die Nachbarn haben sich wohl schon an Sie gewöhnt.

Aha.

Der Vermieter weiss bescheid, dass sie immer sehrlange da ist.

Muss ja nicht so bleiben. Also schriftlich absichern, wenn ein Untermietvertrag gemacht werden soll.

Grüße

Super Antworten!, vielen Dank!

Die Zustellanweisung c/o kannt’ ich noch garnicht! Ich hoffe die Betriebe wo die Bewerbungen von Ihr hingehen soll kennt das.
Die Wohnung ist für 2Personen geeignet.

Vielen lieben Dank!.

Hallo,
da benötigt man keinen Untermietvertrag und auch keinen neuen Mietvertrag. Man teilt dem Vermieter die Angelegenheit mit und gut. Natürlich werden dadurch die Nebenkosten steigen, das war’s dann aber auch. Natürlich darf sie ihren Namen an den Briefkasten schreiben, warum denn nicht? Und wenn sie eingezogen ist, darf sie sich für diese Wohnung beim Meldeamt anmelden. Und auch ihren Namen an die Tür schreiben.
Mit in den Mietvertrag aufnehmen lassen hätte für die Freundin den Nachteil, dass später beide gemeinsam kündigen müssen. Und dass beide gesamtschuldnerisch für die Miete gerade stehen müssen (der Vermieter kann sich wenden, an wen er will). Es hat aber den Vorteil, dass er sie eben nicht aus der Wohnung werfen kann, wenn es nicht mehr klappt.

Den Sinn eines Untermietvertrags kann ich nicht erkennen.

Aber: ianal!
Gruß
loderunner

Hallo,

Die Zustellanweisung c/o kannt’ ich noch garnicht! Ich hoffe die Betriebe wo die Bewerbungen von Ihr hingehen soll kennt das.

Die übernehmen einfach die Anschrift, die man angibt. Und die Zusteller(und auch die Zustellerinnen) kommen damit super klar.
Wenn natürlich irgendein Amt für den Leistungsbezug diese Bewerbungen sehen will, dann sieht es eventuell auch diese Form der Anschrift…

Grüße

Hallo Sebastian,
bitte einmal ganz genau den § 7 SGB II durchlesen.
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__7.html
im Absatz 3a wird genau beschrieben, wann eine Bedarfsgemeinschaft vorliegt. Und die liegt im beschriebenen Fall nicht vor.
Grüße
Almut

Hallo,

bitte einmal ganz genau den § 7 SGB II durchlesen.
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__7.html
im Absatz 3a wird genau beschrieben, wann eine Bedarfsgemeinschaft vorliegt. Und die liegt im beschriebenen Fall nicht vor.

Das wird da eben nicht genau beschrieben. Ich lese da insbesondere wird vermutet. Eine solche Gemeinschaft kann also durchaus auch schon nach drei Wochen vorliegen oder auch nach drei Jahren noch nicht. Das Amt darf dann nach einem Jahr lediglich annehmen, dass es so ist ohne weitere Untersuchungen anzustellen. Der Antragsteller kann dann diese Vermutung widerlegen oder nicht. Auf jeden Fall zeigt diese Regelung, dass sie von realitätsfremden Leuten erdacht wurde.

Grüße